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Geschätzter Betrag stark abweichend

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    Geschätzter Betrag stark abweichend

    Hallo zusammen,
    von Elster wurde eine geschätzte Rückzahlung von 1077€ angegeben. Nun habe ich einen Bescheid mit 291€ erhalten. Ich bin ehrlich etwas geschockt. Ich gebe allein über 200€ für Fahrtkosten im Monat aus und hatte gehofft, dass ich da etwas mehr zurückbekomme. Wie kann es zu so einer großen Abweichung zwischen Schätzung und tatsächlich ausgezahlten Betrag kommen? Kann ich etwas falsch gemacht haben bei der Pendlerpauschale? Ich habe 195 Tage angegeben, einfache Wegstrecke 34 km.
    Kann mir jemand weiterhelfen?
    Danke und liebe Grüße
    Teresa

    #2
    Normalerweise bekommt man nicht nur einen Steuerbescheid, sondern bei elektronischer Übermittlung auch einen Bescheiddatenvergleich,

    aus dem die Abweichungen zwischen der eigenen Vorausberechnung und den Werten des Finanzamts ersichtlich sein müssten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,
      danke für deine Rückmeldung! Ein Bescheiddatenvergleich liegt bei mir nicht vor. Das werde ich nochmal prüfen. Die Anlage Vorsorgeaufwand habe ich hinzugefügt und ausgefüllt.
      LG Teresa

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        #4
        Ein Bescheiddatenvergleich liegt bei mir nicht vor.
        Womit hast du die Erklärung denn übermittelt ? Du schreibst hier unter Allgemein und Projekt, da wissen wir das nicht.

        Bescheiddaten werden sowohl in Mein ELSTER zum Abruf bereitgestellt wie in kommerziellen Steuerprogrammen.

        Solltest du auf Papier abgegeben haben, gibt es natürlich nichts.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Ich habe die Erklärung digital über Mein Elster übermittelt.

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            #6
            Ich habe die Erklärung digital über Mein Elster übermittelt.
            Nach dem Login sollten dir sowohl die Bescheiddaten wie der Bescheiddatenvergleich zum Abruf angeboten werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ich habe den Bescheiddatenvergleich gefunden. Vielen Dank für den Tipp! Allerdings ist daraus nicht ersichtlich, wie es zu so einer starken Abweichung kommen kann. Die Erläuterungen in meinem Bescheid helfen mir auch nicht weiter:

              Der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen ist bereits durch Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Weitere Abzüge sind daher nicht möglich.

              Die Steuerfestsetzung ist vorläufig, insbesondere für den Grundfreibetrag. Das bedeutet, dass sich noch Änderungen ergeben können, falls Gerichte die Gesetze anders auslegen. Diese Vorläufigkeit ist nur eine technische Regel und bedeutet nicht, dass die Gesetze verfassungswidrig sind.

              Wenn Gerichte später entscheiden, dass die Gesetze anders gelten, wird die Steuer automatisch angepasst. Sie brauchen keinen Einspruch einzulegen.

              Bewahren Sie alle Belege zum Steuerbescheid auf, bis alles endgültig geklärt ist. Bei längerer Prüfung sollten Sie die Belege auch länger aufbewahren, besonders wichtige Dokumente.

              Bitte beachten Sie die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

              Zum Datenschutz: Informationen darüber, wie Ihre Daten verarbeitet werden, finden Sie im Informationsschreiben der Finanzverwaltung oder auf der Website.

              Der Steuerbescheid basiert auf Daten, die Ihnen am 6. Juni 2025 übermittelt wurden. Bewahren Sie den Bescheid auf, da er auch als Nachweis für andere Behörden (z.B. Elterngeld, BAföG) dient.

              Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen (z.B. Sparverträge) haben, können Sie bis Ende 2028 die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen, vorausgesetzt, Sie haben dem Anbieter rechtzeitig Ihre Daten elektronisch übermittelt.

              Bei der Entfernungspauschale wurde nur die kürzeste Strecke zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Arbeitsstelle berücksichtigt.

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                #8
                Hallo Teresa,
                über die Abweichung von Schätzung zu Bescheid kann ich nichts sagen.

                Aber ich habe mal ein bischen gerechnet:
                195 Tage mit 34 km Entfernung ergeben Werbungskosten von 1.989 €.
                In den Lohnsteuertabellen ist die Werbungskostenpauschale von 1.230 € schon berücksichtigt. D.h. nur Werbungskosten oberhalb der Pauschale machen sich noch weiter steuersenkend bemerkbar. Das sind bei dir dann noch 759 €.
                Wenn du keine anderen Werbungskosten hattest , ist eine Erstattung von 291 €, das sind 38,33% von 759 €, doch ziemlich gut.

                Frage an die kompetenten Menschen hier: Ist eine solch überschlägige Berechnung zu grob oder akzeptabel?

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                  #9
                  Die Bemerkungen sind sehr allgemein gehalten, die meisten davon stehen auch in unseren Steuerbescheiden.

                  Der letzte Satz zur Entfernungspauschale könnte relevant sein. Hast du deine Steuervorausberechnung nicht als Download abgespeichert ?

                  Die kannst du unter Übermittelte Formulare über den Button mit den 3 Punkten auf der rechten Seite neu abrufen und mit den Werten im Bescheid vergleichen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Zitat von Teresa321 Beitrag anzeigen
                    Nun habe ich einen Bescheid mit 291€ erhalten. Ich bin ehrlich etwas geschockt. Ich gebe allein über 200€ für Fahrtkosten im Monat aus und hatte gehofft, dass ich da etwas mehr zurückbekomme. Ich habe 195 Tage angegeben, einfache Wegstrecke 34 km.
                    Wenn Du sonst keine weiteren Kosten hast kommt das mit dem Bescheid schon hin. Die Pendlerpauschale beträgt 195 Tage * 34 km * 0,30 € = 1.989 €, davon sind aber bereits 1.230 € als Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Lohnsteuer berücksichtigt, bleiben noch 759 €. Davon knapp 40% ergäbe den Erstattungsbetrag.

                    Vielleicht lädtst Du mal die vorläufige ELSTER-Berechnung hier hoch damit man sieht, worauf die Erstattung beruht.

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                      #11
                      Die Pendlerpauschale beträgt 195 Tage * 34 km * 0,30 € = 1.989 €,
                      Bei einer Entfernung von mehr als 20 km müsste es für die km über 20 doch mehr als 0,30 Cent geben ?

                      Als Rentner habe ich die genauen Werte nicht im Kopf.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Ich glaube, es sind 0,38 Cent.
                        Ich habe fälschlicherweise 70km angegeben, also Hin- und Rückfahrt. Nicht nur einfache Wegstrecke. Das könnte sich falsch auf die Vorausberechnung ausgewirkt haben.

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                          #13
                          Das könnte sich falsch auf die Vorausberechnung ausgewirkt haben.
                          Nicht könnte ! Das hat sich ausgewirkt und zwar massiv ! Da sind ja dann 50 km mit dem höheren Wert gerechnet worden und nicht nur 14 km.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Teresa321 Beitrag anzeigen
                            Ich glaube, es sind 0,38 Cent.
                            Ich habe fälschlicherweise 70km angegeben, also Hin- und Rückfahrt. Nicht nur einfache Wegstrecke. Das könnte sich falsch auf die Vorausberechnung ausgewirkt haben.
                            Das könnte nicht nur so sein, das ist auch so.

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                              #15
                              Die Pendlerpauschale 2024:
                              " Was gilt bei der Entfernungspauschale?
                              Für Deine Wege zwischen Wohnung und Arbeit kannst Du 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung von der Steuer absetzen. Das Gesetz versteht darunter die Wege von zuhause zur sogenannten ersten Tätigkeitsstätte. Belege sind dabei nicht erforderlich.
                              Seit 2022 gilt für Fernpendler und Ferndpendlerinnen eine höhere Kilometerpauschale von 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer."

                              D.h. hier: je Tag 20 km zu 0,30 €, 14 km zu 0,38 € => 11,32 € je Arbeitstag
                              Für 195 Tage also 2.207,40 €
                              Das sind 977,40 € mehr als die Pauschale.
                              Die Erstattung immerhin noch 29,77 %.



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