Hallo ins Forum,
ich habe zur Fristwahrung gegen einen Einkommensteuerbescheid allgemeine Einspruch eingelegt. Die Begründung zum Einspruch folgte ca. 2,5 Monate später, u.a. auch gegen den Verspätungszuschlag der im Steuerbescheid festgesetzt wurde. Nun schreibt das FiA dass die Einspruchsfrist überschritten wurde.
Meine Frage: Muss gegen einen Verspätungszuschlag separat Einspruch eingelegt werden oder ist das bereits mit einem allgemeinen Einspruch gegeben?
Vielen Dank für eure Antworten.
M.
					ich habe zur Fristwahrung gegen einen Einkommensteuerbescheid allgemeine Einspruch eingelegt. Die Begründung zum Einspruch folgte ca. 2,5 Monate später, u.a. auch gegen den Verspätungszuschlag der im Steuerbescheid festgesetzt wurde. Nun schreibt das FiA dass die Einspruchsfrist überschritten wurde.
Meine Frage: Muss gegen einen Verspätungszuschlag separat Einspruch eingelegt werden oder ist das bereits mit einem allgemeinen Einspruch gegeben?
Vielen Dank für eure Antworten.
M.


 
	
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