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Notarkosten/Gebühren Schenkungsvertrag Eigenheim steuerlich absetzbar?

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    Notarkosten/Gebühren Schenkungsvertrag Eigenheim steuerlich absetzbar?

    Hallo zusammen, wir haben unserem Sohn unser Eigenheim per Schenkungsvertrag geschenkt(Einräumung Wohnrecht etc.Der Wert ist mit 280.000 € ermittelt worden, somit wird keine Schenkungssteuer fällig. Meine Frage ist jetzt, die Notarkosten und Gebühren haben wir übernommen, können wir die Kosten von ca. 1800€ steuerlich geltend machen, und wenn ja,wo werden die eingetragen. Vielen Dank schon mal!

    #2
    Das Thema wurde hier im Forum bereits einmal behandelt, danach kannst du keine Kosten absetzen, weil du ja auch keine Einnahmen (mehr) aus der Objekt erzielst. Keine Einnahmen = keine Ausgaben absetzbar. Ich kann dir den Link hier nicht einstellen, da er bedauerlicherweise Umlaute enthaelt. Aber du kannst ja im Suchfeld mal einfach "Schenkung" eingeben und dann findest du den Eintrag ziemlich schnell. Oder vielleicht ist ja auch mal ein anderer User so freundlich und stellt den Link zur Verfuegung. ;-)
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Oder vielleicht ist ja auch mal ein anderer User so freundlich und stellt den Link zur Verfuegung. ;-)
      Und wofür soll das gut sein ? Da verschenken Eltern das offenbar selbstgenutzte Eigenheim an ein Kind und behalten das Wohnrecht.

      Ein für die Einkommensteuer völlig irrelevanter Vorgang im privaten Bereich.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Bei einem vermieteten Objekt könnten die Notarkosten allenfalls Anschaffungsnebenkosten sein, sofern diese von den Beschenkten übernommen wurden.

        Für den Schenker scheidet ein steuermindernder Abzug aber in jedem Fall aus.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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