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Steuerrückerstattung bei Kapitalerträgen

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    Steuerrückerstattung bei Kapitalerträgen

    Hallo,
    ich habe gerade meine Steuererklärung für 2025 fertig gemacht. Elster sagt, daß mein Steuersatz 12,5% ist. Allerdings habe ich letztes Jahr relativ hohe Kapitalerträge gehabt und diese auch in der Anlage KAP angegeben. Müßte ich da nicht ungefähr die Hälfte der von der Bank abgezogenen Kapitalertragssteuer zurückbekommen? Oder bleibt die immer bei 25%, auch wenn der eigentliche Steuersatz niedriger ist? Oder zeigt Elster die Steuerrückzahlung falsch an?
    Danke im voraus.

    #2
    Das hängt davon ab, ob die Günstigerprüfung überhaupt beantragt wurde, und ob die tarifliche ESt auf die Kapitalerträge günstiger ist, wofür der Grenzsteuersatz ein besseres Indiz ist als der Durchschnittssteuersatz.

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      #3
      Laut der Übersicht, die vor dem Absenden erzeugt wird, habe ich die Günstigerprüfung beantragt.
      "Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge.​"

      Den Rest kapiere ich nicht. Sorry. Die 12,5% habe ich aus dem Ausdruck von Elster.
      "Ihre Einkommensteuerbelastung bezogen auf das zu versteuernde Einkommen beträgt 12,5%".

      Ich habe halt mit einer deutlichen Rückzahlung gerechnet, da ich so wenig verdiene und soviel Kaptialertragssteuer schon bezahlt wurde. Vielleicht habe ich da auch einen Denkfehler.

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        #4
        Zitat von SFA Beitrag anzeigen
        Den Rest kapiere ich nicht. Sorry. Die 12,5% habe ich aus dem Ausdruck von Elster.
        "Ihre Einkommensteuerbelastung bezogen auf das zu versteuernde Einkommen beträgt 12,5%".
        Das ist der Durchschnittssteuersatz. Relevant ist wie bereits gesagt eher der Grenzsteuersatz.

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          #5
          Den Rest kapiere ich nicht.
          Ob die Günstigerprüfung erfolgreich war, sieht man in der Steuervorausberechnung. Dann stehen die steuerpflichtigen Kapitalerträge

          vor dem Gesamtbetrag der Einkünfte und sind dort eingerechnet. Wenn die Kapitalerträge erst nach dem zu versteuernden Einkommen

          unter Hinweis auf § 32d aufgeführt sind, dann bleibt es bei der Abgeltungssteuer.

          Wenn jemand einen Durchschnittssteuersatz von 12,50% hat, dann beträgt der Grenzsteuersatz ja trotzdem 27,12%.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke, dann ist das wohl ein Denkfehler von mir.

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