Guten Tag,
meine Frau hat ihre Selbstständigkeit Dezember 2023 beendet, seit dem ist sie Hausfrau, ohne eigenes Einkommen. Bis 2023 wurde die Einkommensteuererklärung vom Steuerbüro ausgefüllt.
In 2025 bekamen wir die Rechnung vom Steuerberater mit:
Aufstellung eines Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 2023)
Erklärung zur Gewerbesteuer 2023
Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr einschließlich ergänzender Anträge und Meldungen 2023
Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte 2023
Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungsk. aus nichtselbst. Arbeit 2023
Arbeiten im Zusammenhang der Betriebsaufgabe 2023 (4 Stunden)
Prüfung eines Steuerbescheid 2022
Können diese Kosten, die 2025 beglichen wurden, in der Steuererklärung berücksichtigt werden? Wenn ja, welche? Und wo sollten sie eingetragen werden?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Markus78
meine Frau hat ihre Selbstständigkeit Dezember 2023 beendet, seit dem ist sie Hausfrau, ohne eigenes Einkommen. Bis 2023 wurde die Einkommensteuererklärung vom Steuerbüro ausgefüllt.
In 2025 bekamen wir die Rechnung vom Steuerberater mit:
Aufstellung eines Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 2023)
Erklärung zur Gewerbesteuer 2023
Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr einschließlich ergänzender Anträge und Meldungen 2023
Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte 2023
Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungsk. aus nichtselbst. Arbeit 2023
Arbeiten im Zusammenhang der Betriebsaufgabe 2023 (4 Stunden)
Prüfung eines Steuerbescheid 2022
Können diese Kosten, die 2025 beglichen wurden, in der Steuererklärung berücksichtigt werden? Wenn ja, welche? Und wo sollten sie eingetragen werden?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Markus78

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