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Weiterbildung während KA + Anlage Aus/34a

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    Weiterbildung während KA + Anlage Aus/34a

    Hallo zusammen,

    ich habe 2 Anliegen:

    1. Ich hatte im Jahr 2010 einige Kurzarbeitertage und eine Fortbildung im
    Rahmen der Kurzarbeit.
    D.h. ich bin an den jeweiligen KA Tagen zum Unternehmen gefahren und habe
    dort an diversen Kursen teilgenommen.
    Kann ich diese Tage mit in die Anzahl der Tage rechnen, an denen ich die
    Betriebsstätte besucht habe?

    2. Ich habe im Jahr 2010 eine freiberufliche Tätgkeit aufgenommen; Gewinn:
    unter 17.500€, keine Abführung von UST.
    Ich verkaufe meine Fotografien über das Internet. Die Plattform ist ein
    Unternehmen in den USA. 50% von dem was ich dort einnehme behält der Betreiber dieser Plattform (damit bezahle ich sozusagen den Speicherplatz, die Werbung, den Support etc.)

    Ich habe eine formlose EÜR (da unter 17.500€) erstellt. Die Beträge habe
    ich in Euro umgerechnet. Sollte ich den Betrag in $ noch zusätzlich angeben?
    Den Gewinn habe ich in die Anlage S geschrieben.

    Mit den USA gibt es, soweit ich weiß, ein Doppelbesteuerungsabkommen und
    mein ständiger Wohnsintz befindet sich ja in Deutschland. Und die Anlage 34a macht mMn
    für mich auch keinen Sinn.

    Muss ich jetzt noch die Anlage AUS und die Anlage 34a erstellen? Ich will
    nur sichergehen, dass ich das alles richtig verstanden habe.

    Das waren jetzt viele Fragen. Vielen Dank im Voraus für euren Rat und eure
    Hilfe.

    MfG
    Marica

    Ich bitte zu entschuldigen, falls es bereits einen Thread gibt, der auf meine Fragen eingeht. Ich habe gesucht, aber nichts gefunden.
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