AW: Kostenerstattung für Heimfahrten
Da hst Du in den Vorjahren Glück gehabt.
Die Fahrten zum Mittelpunkt der Lebensinteressen sind wie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,30 EURO je ENTFERNUNGS-Kilometer (also die einfache Entfernung, nicht die gefahrenen km) anzusetzen. Das Ganze ist nachzulesen in § 9 Abs. 2 EStG.
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Kostenerstattung für Heimfahrten
Hallo Freunde,
in der Festsetzung meiner Steuererklärung 2010 habe ich im Gegensatz zu den Jahren 2008 und 2009 für die Heimfahrten zwischen Wohnung am Arbeitsort und Wohnung am Lebensmittelpunkt ( Hauptwohnung ) nur die einfache Wegstrecke angerechnet bekommen, in den Jahren davor wurde jeweils Hin- und Rückfahrt bei den Werbungskosten berücksichtig.Dabei handelt es sich nicht um Fahrten zwischen Wohnung am Arbeitsort und Arbeitsstätte.Es geht um Fahrten, die 2 x pro Monat zwischen Zweitwohnung und Hauptwohnung möglich sind.Der Unterschied beträgt immerhin 5600 km fürs gesamte Jahr 2010, die nicht berücksichtig wurden.
Weiß jemand , wie diese Strecken angerechnet werden ?
Es ist jedenfalls keine doppelte Haushaltsführung, da ich noch bei meinen Eltern wohne.
Habe ich in den Jahren 2008 und 2009 Glück gehabt , oder lohnt sich ein Widerspruch gegen die Steuerfestsetzung ?
Vielen Dank
peter363
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