Meine Tochter ist volljährig und studiert seit Herbst 2011.
Bei der Plausibilitätsprüfung erscheint die Fehlermeldung:
Fehler in der Steuererklärung (ERiC):
Für den VZ 2011 wurde der volle Freibetrag für den Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf beantragt, weil das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war. Das Kind hat jedoch vor Beginn des Veranlagungszeitraums das 18. Lebensjahr vollendet.
Was mache ich falsch?
Bei der Plausibilitätsprüfung erscheint die Fehlermeldung:
Fehler in der Steuererklärung (ERiC):
Für den VZ 2011 wurde der volle Freibetrag für den Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf beantragt, weil das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war. Das Kind hat jedoch vor Beginn des Veranlagungszeitraums das 18. Lebensjahr vollendet.
Was mache ich falsch?
Kommentar