Hallo,
ich habe meine Steuererklärung vor 2 Wochen abgeschickt.
Gestern erfuhr ich, dass es ein neues Urteil für Flugbegleiter gibt, demnach kann ich die Fahrtkosten sowohl hin als auch zurück absetzen (weil Auswärtigtätigkeit).
Wie kann ich jetzt tun? Kann ich nochmal Elster ausfüllen oder persönlich bei Finanzamt vorsprechen?
Vielen Dank
Viele Grüße
A. Schwarz
ich habe meine Steuererklärung vor 2 Wochen abgeschickt.
Gestern erfuhr ich, dass es ein neues Urteil für Flugbegleiter gibt, demnach kann ich die Fahrtkosten sowohl hin als auch zurück absetzen (weil Auswärtigtätigkeit).
Wie kann ich jetzt tun? Kann ich nochmal Elster ausfüllen oder persönlich bei Finanzamt vorsprechen?
Vielen Dank
Viele Grüße
A. Schwarz
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