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Unterschiedliche Freibeträge für Kinder?

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    Unterschiedliche Freibeträge für Kinder?

    Hallo zusammen,

    ich habe heute meine Steuererklärung bekommen und diese mit meiner Elster-Berechnung verglichen.
    War alles soweit idetisch bis auf folgendes:

    Bei der Berechnung für den Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer hat Elster

    einen Kinderfreibetrag in Höhe von 14.016 (für 2 Kinder) berücksichtigt

    das Finanzamt jedoch lediglich einen Freibetrag in Höhe von 10.512 (für 2 Kinder).

    Wie kann es zu dieser Abweichung kommen, was könnten die Gründe sein weshalb mir das Finanzamt nicht die vollen Kinderfreibeträge einräumt?

    Für eure Hilfe danke ich euch im Voraus.

    #2
    AW: Unterschiedliche Freibeträge für Kinder?

    Der Kinderfreibetrag beträgt pro Kind 7.008 €. Wenns mit dem Kopfrechnen noch klappt dann hast Du davon eineinhalb bekommen.

    Kann es vielleicht sein, dass eins der beiden Kinder noch einen Elternteil hat, mit dem Du nicht verheiratet bist :-?

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      #3
      AW: Unterschiedliche Freibeträge für Kinder?

      Danke für die schnelle Antwort.

      Wir haben 2 gemeinsame Kinder, die gemeinsam mit uns im Haushalt wohnen, die beide auch auf der Lohnsteuerkarte meines Mannes eingetragen sind.

      Mein Mann hat noch einen Sohn aus einer vorherigen Beziehung, allerdings ist der Freibetrag (0,5) für ihn nicht auf der Lohnsteuerkarte meines Mannes eingetragen und ich habe ihn deshalb bei der Lohnsteuererklärung auch nicht angegeben.

      Welche Gründe könnte es dafür geben das lediglich der 1,5fache Freibetrag berücksichtigt wurde?

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        #4
        AW: Unterschiedliche Freibeträge für Kinder?

        Hm. Seid Ihr verheiratet? Du hast ja geschrieben: ich habe heute meine Steuererklärung bekommen.

        Bei dem Vater Deiner Kinder wäre es ja offensichtlich richtig, wenn er drei halbe Kinderfreibeträge kriegen würde. Er hat ja drei Kinder, die er sich mit dem jeweils anderen Elternteil teilt.

        Im Zweifel würd ich ansonsten halt mal beim Finanzamt anrufen und nachfragen.

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          #5
          AW: Unterschiedliche Freibeträge für Kinder?

          Ja, wir sind verheiratet und das ist unsere gemeinsame Lohnsteuererklärung. Das wird wohl das einfachste sein, einfach mal dort anzurufen.

          Dankeschön für deine Mühe.
          Liebe Grüße
          B. B.

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            #6
            AW: Unterschiedliche Freibeträge für Kinder?

            auf jeden Fall ist das uneheliche kind in der steuererklärung anzugeben, egal, welche eintraege auf der steuerkarte stehen oder nicht. wenn der ehemann der leibliche vater ist, hat er anspruch auf den halben freibetrag - selbst wenn die mutter das kindergeld ausgezahlt bekommt.

            ich schliesse mich elefant an, das klingt nach drei halben freibeträgen, wo es eigentlich insgesamt zweieinhalb sein sollten.

            am besten mal die abgeschickte erklärung im programm kopieren und eine dritte anlage kind fuer das uneheliche kind des mannes hinzufuegen.

            ansonsten: wie alt sind die kinder so?

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              #7
              AW: Unterschiedliche Freibeträge für Kinder?

              Hallo Falzo,

              der Sohn aus der früheren Beziehung ist 8 Jahre alt und unsere sind 2 und 4 Jahre alt.

              Für die bearbeitete Lohnsteuererklärung kann ich ja jetzt nicht mehr nachträglich eine von mir fälschlicherweise bei der Abgabe nicht zugefügte Anlage Kind nachreichen, oder?

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                #8
                AW: Unterschiedliche Freibeträge für Kinder?

                ich denke das wirst du nicht unbedingt muessen. ich würde annehmen, das das finanzamt um den verlorenen sohn ;-) weiss.
                es empfiehlt sich aber imho mal beim finanzamt nachzufragen, wie sich die berechnung des freibetrages nun zusammensetzt.

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