Die Anlage Unterhalt ist nun mal eine eigene Anlage, um die du nicht herum kommst, wenn du den Betreuungsunterhalt geltend machen willst.
Das setzt eine gewisse Kooperation mit der Mutter deines Kindes voraus, du musst ja auch Angaben zu ihren Einkünften und ihrem Vermögen machen.
Sonst musst du auf die steuerliche Geltendmachung verzichten.
Was den Status Kindesmutter angeht, gibt es speziell dafür die Zeile 40 in der Anlage Unterhalt, die Zeile 33 ist nicht relevant.
Das setzt eine gewisse Kooperation mit der Mutter deines Kindes voraus, du musst ja auch Angaben zu ihren Einkünften und ihrem Vermögen machen.
Sonst musst du auf die steuerliche Geltendmachung verzichten.
Was den Status Kindesmutter angeht, gibt es speziell dafür die Zeile 40 in der Anlage Unterhalt, die Zeile 33 ist nicht relevant.
Kommentar