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Grundsteuer für Ausländer

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    #16
    Nach einem Anruf auf der freundlichen Hotline, wo ich erstmals 23 Minuten in der Warteschlange hing, sollte ich erst die Angaben "ausnullen", was nicht funktionierte. Dann erhielt ich auch den Hinweis "ignorieren". Nachdem ich dann auch noch weitere Hilfe bekam, konnte ich die Erklärung absenden.

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      #17
      Ich habe unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/...ndsteuerreform folgende Angaben gefunden:

      Sie leben im Ausland und haben Grundbesitz in NRW?

      Besitzen Sie als im Ausland ansässige Person Grundstücke, oder sind Sie Miteigentümer an Grundbesitz in Nordrhein-Westfalen, dann müssen auch Sie eine Feststellungserklärung bei dem zuständigen Finanzamt abgeben, in dessen Bereich das Grundstück liegt. Die Erklärung ist grundsätzlich digital abzugeben. Dies ist über ELSTER möglich.

      Sofern Sie keine inländische Steuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer besitzen, können Sie zunächst beim Finanzamt Neubrandenburg eine Steuernummer für ELSTER beantragen. Den Antrag finden Sie hier.

      Vom Finanzamt Neubrandenburg wird Ihnen per Brief Ihre Steuernummer mitgeteilt. Registrieren Sie sich mit dieser Steuernummer als „Organisation“ bei Mein ELSTER.

      Bitte beachten Sie, dass sich das Finanzamt Neubrandenburg im Land Mecklenburg-Vorpommern befindet. Daher ist bei der Registrierung in Mein ELSTER als Land „Mecklenburg-Vorpommern“ auszuwählen. Mit dem - durch die erhaltende Steuernummer erzeugten - ELSTER-Zertifikat können Sie dann Ihre Feststellungserklärung an das zuständige Belegenheitsfinanzamt übermitteln.

      Bei der Übermittlung der Erklärung mit ELSTER achten Sie darauf, dass Sie für Ihr in Nordrhein-Westfalen belegenes Grundstück das Formular "Grundsteuer für andere Bundesländer" auswählen und als Land „Nordrhein-Westfalen“ auswählen.

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        #18
        Habe noch etwas gefunden:
        https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/
        Ist viel einfacher und geht ohne Steuernummer - für unkomplizierte Fälle.
        Diane

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          #19
          Ist viel einfacher und geht ohne Steuernummer - für unkomplizierte Fälle.
          Aber nur für Grundstücke in den 11 Bundesländern, die Bundesrecht anwenden und nicht bei einem Wohnsitz im Ausland !

          Siehe die nachstehende Meldung bei Prüfung der Voraussetzungen:

          Im Moment können wir nur Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, eine Abgabe mit “Grundsteuererklärung für Privateigentum” ermöglichen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Das hilft natürlich nicht weiter, es gibt keine deutsche Meldebehörde, an die er sich wenden könnte.

            Um sich bei Mein ELSTER erfolgreich registrieren zu können, müsste sein deutsches Finanzamt die Verwaltung der Adressdaten im Ausland

            übernehmen. Ob das allein wegen der Grundsteuererklärung gemacht wird, ist zweifelhaft, viele Sachbearbeiter kennen sich mit ELSTER nicht gut aus.

            https://forum.elster.de/anwenderforu...2-m%C3%B6glich
            Ich lebe seit 22 Jahren im Ausland und habe mich an das Finanzamt gewendet, bei dem zuletzt meine Einkommenssteuer veranlagt worden ist. Ich habe von dort auch Hilfe bekommen zum Erhalt der Steuer-ID, was auf Elster falsch beschrieben ist. Mit der Registrierung bei Ester bin ich aber noch nicht weiter gekommen, da wahrscheinlich genau der beschriebene Sachverhalt zutrifft.

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              #21
              Mit der Registrierung bei Ester bin ich aber noch nicht weiter gekommen, da wahrscheinlich genau der beschriebene Sachverhalt zutrifft.
              Hier hat es jemand geschafft: https://forum.elster.de/anwenderforu...935#post399935
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Aber nur für Grundstücke in den 11 Bundesländern, die Bundesrecht anwenden und nicht bei einem Wohnsitz im Ausland !

                Siehe die nachstehende Meldung bei Prüfung der Voraussetzungen:

                Im Moment können wir nur Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, eine Abgabe mit “Grundsteuererklärung für Privateigentum” ermöglichen.
                Meine Tochter wohnt und arbeitet in Österreich und hat eine ETW in Bayern. Wenn ich es richtig verstehe, dann braucht sie keine Grundsteuererkärung abzugeben?
                Freundliche Grüße
                Chrissy

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                  #23
                  Meine Tochter wohnt und arbeitet in Österreich und hat eine ETW in Bayern. Wenn ich es richtig verstehe, dann braucht sie keine Grundsteuererkärung abzugeben?
                  Wie kommst du jetzt darauf ? Natürlich muss sie eine abgeben. Das kann sie aber auch auf Papier (PDF): https://www.grundsteuer.bayern.de/
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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