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Einwilligungscode für Abruf von Bescheiden: Wo eingeben?

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    Einwilligungscode für Abruf von Bescheiden: Wo eingeben?

    Für eine Zusammenveranlagung Einkommensteueerklärung habe ich den elektronischen Abruf von Steuerdaten beantragt. Meine Frau bekam jetzt ein Schreiben des FAs mit einem Einwilligungscode, den ich in Mein ELSTER eingeben soll. Aber wo mache ich das? Geht das erst, wenn der Bescheid da ist? Im Moment finde ich keine Möglichkeit der Eingabe.
    Danke für die Hinweise.

    #2
    Den Freischaltcode musst du einmalig unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen

    bei deiner Frau eingeben. Etwa 2 Tage später kannst du ihre Bescheinigungen mit deinem Abrufcode abrufen, den Freischaltcode kannst du entsorgen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Sorry, ich stehe auf dem Schlauch...
      Wenn ich bei Mein ELSTER den von Dir angegebenen Pfad aufrufe, habe ich nur die Möglichkeit für den Button "Abrufberechtigung beantragen" (bei "Meine Abrufberechtigungen(0)", bei "Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen(0)" und bei "Meine Vollmachten(0)". Keine Eingabe des Einwilligungscodes möglich.
      Oder meinest Du mit "bei deiner Frau" das Mein-ELSTER-Konto meiner Frau, das es gar nicht gibt, weil die Steuererklärung nur über mein Konto läuft?
      Leider weiterhin ratlos.
      Herzlichen Dank für das Verständnis und die Hilfe.

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        #4
        ... habe ich nur die Möglichkeit für den Button "Abrufberechtigung beantragen" (bei "Meine Abrufberechtigungen(0)"
        Da müsste deine Frau aber bereits eingetragen sein, sonst hätte sie doch keinen Brief mit einem Freischaltcode bekommen.

        Du musst doch den Abruf ihrer Bescheinigungen entweder gleich bei der Registrierung oder auch nachträglich beantragt haben.

        Wenn deine Frau selbst ein Konto bei Mein ELSTER hätte, wäre kein Brief gekommen, da wäre die Freischaltung direkt in ihrem eigenen Konto möglich.

        Oder geht es um ganz etwas anderes ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Auf der Suche, wie der ganze Vorgang "passiert" ist, habe ich jetzt die richtige Stelle zum Eingeben gefunden:
          Formulare und Leistungen -> Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe -> Inaktive Einwilligungen(1) -> (hinten auf die drei Punkte) -> Einwilligungserklärung freischalten -> Eingabe des Einwilligungscodes
          Danke für die Hilfe, indem Du die richtige Frage gestellt hast!

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            #6
            Formulare und Leistungen -> Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe -> Inaktive Einwilligungen(1) -> (hinten auf die drei Punkte) -> Einwilligungserklärung freischalten -> Eingabe des Einwilligungscodes
            Danke für die Rückmeldung ! Meines Erachtens ist das eine nämlich eine ziemlich neue Funktion. Bisher musste der Antrag auf Bekanntgabe

            des Steuerbescheids in elektronischer Form bei einer Zusammenveranlagung im Hauptformular der Einkommensteuererklärung gestellt werden.

            Die Eingabemöglichkeit dort ist jetzt entfallen und durch diese neue Eingabemaske ersetzt worden. In der Hilfe findet man bisher nichts dazu.

            Ich habe das jetzt erstmals gesehen. Die Einwilligung gilt nicht nur für Bescheide sondern auch für Schreiben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Diese Funktion ist neu hinzugekommen mit ELSTER Release 55.0 vom 01.12.2022.

              Nach meinem Kenntnisstand soll es den Finanzämter (zumindest in Hessen) ab dem neuen Jahr möglich sein, auch über ELSTER zu kommunizieren, so dass z.B. Schreiben nicht mehr per Post zugehen sondern nur noch im ELSTER Postfach abgelegt werden. Dazu ist aber die entsprechende Genehmigung zur elektronischen Bekanntgabe notwendig.

              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                Diese Funktion ist neu hinzugekommen mit ELSTER Release 55.0 vom 01.12.2022.
                Das wäre alles schön und gut, wenn es zu neuen Funktionen auch Informationen geben würde. Dafür scheint niemand mehr Zeit zu haben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Das ist ein Thema des OZG, von Seiten der Finanzämter wird das sowieso erst ab (frühestens) Anfang 2023 funktionieren, daher macht eine Bewerbung etc. dazu jetzt noch nicht wirklich Sinn. Sinnvolle Kommunikation und Transparenz sieht aber natürlich anders aus, da gebe ich euch leider gerne Recht ...
                  Zuletzt geändert von Picard777; 09.12.2022, 09:49. Grund: letzten Satz ergänzt
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    Als ich mich Anfang Dezember in Elster angemeldet habe, kam ein separater Hinweis auf den erweiterten Abruf von Bescheiden.

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                      #11
                      Als ich mich Anfang Dezember in Elster angemeldet habe, kam ein separater Hinweis auf den erweiterten Abruf von Bescheiden.
                      Mag sein, aber ich kann mich nicht erinnern. Zu der neuen Funktion gibt es innerhalb der Funktion keine weiteren Erläuterungen.

                      In den FAQ findet man noch den bisherigen Hinweis auf die Einwilligung im HV der Einkommensteuererklärung (siehe Screenshot).

                      Der Clou ist, dass es nirgendwo in der Einkommensteuererklärung irgendeinen Hinweis gibt, wo und wie man in die elektronische Bekanntgabe

                      des verbindlichen Steuerbescheids einwilligen kann. Die Hilfe habe ich jetzt zwar noch nicht durchforstet, aber schwach ist das alles schon.

                      Bekanntgabe_elektronisch.jpg
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Der Hinweis kommt bei jedem Login, bis man ihn selber deaktiviert.

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                          #13
                          Der Hinweis kommt bei jedem Login, bis man ihn selber deaktiviert.
                          Was ich zugegebenermaßen immer mache. Ich log mich wegen des Forums hier ziemlich häufig ein und will nicht immer von solchen Infos

                          aufgehalten werden. Ich habe mich jetzt mal in ein anderes Konto eingeloggt und habe es dort gelesen. Also nehme ich den Vorwurf,

                          es würde gar keine Infos geben, hiermit zurück. Das ändert aber nichts daran, dass ein Hinweis in der Einkommensteuerklärung

                          ebenso sinnvoll wäre wie die Aktualisierung der FAQ.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Es ist fast richtig, was Charlie24 geschrieben hat. Formulare & Leistungen > Einwilligungen zur elektronischen Bekanntgabe
                            Reiter Aktive (oder vielleicht Inaktive) anklicken und es wird eine Zeile angezeigt. Rechts auf die drei Punkte klicken und Freigeben (ist mit Häkchen markiert). Dann kommt die Maske, wo man den Einwilligungscode eingeben kann.
                            Zuletzt geändert von Eugenius; 18.12.2022, 16:28.

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                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen


                              In den FAQ findet man noch den bisherigen Hinweis auf die Einwilligung im HV der Einkommensteuererklärung (siehe Screenshot).
                              Der Hinweis in den FAQ wurde offensichtlich inzwischen geändert und lautet nun:

                              Die Einwilligung können Sie nach dem Login im Bereich im „Formulare und Leistungen“ über „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“ oder im Rahmen von elektronischen Vollmachten erklären.
                              Die Einwilligung bezieht sich nur auf die in der Einwilligungserklärung/Vollmacht angegebene Steuernummer. Wenn das Finanzamt mehrere Steuernummern für Sie führt, ist die Einwilligung für jede Steuernummer nötig.
                              Sofern Sie ein anderes Steuerprogramm verwenden, beachten Sie bitte die dortigen Informationen.

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