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Lohndaten nachträglich berichtigen

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    Lohndaten nachträglich berichtigen

    Hallo!
    Ich habe mit ElsterFormular fristgerecht die Lohndaten von fünf Arbeitnehmern für 2011 erfolgreich versenden können und die Lohnbescheinigungen ausgedruckt. Soweit alles erfolgreich! ABER es muss nun bei einem Arbeitnehmer eine Berichtigung vorgenommen werden, weil dieser nun doch einen Monat mehr Arbeitslohn bekommen muss. Die Änderung ist schnell durchgeführt und gesendet, nur werden damit auch die Daten der anderen vier Arbeitnehmer (weil die ja in der selben Datei geseichert sind) nochmal gesendet und gedruckt.
    Meine Frage nun: ist das so in Ordnung, oder muss der eine Arbeitnehmer in einer neuen "Elster-Lohndaten-Datei" aufgenommen und einzeln gesendet werden?
    Die Hilfe sagt dazu nur:
    "Um eine bereits übermittelte Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren, muss eine "neue" Lohnsteuerbescheinigung mit den selben eindeutigen Attributwerten übermittelt werden."

    #2
    AW: Lohndaten nachträglich berichtigen

    Was unter Attributwerten zu verstehen ist, schildert die Eingabehilfe von Elsterformular so:


    Berichtigung/Korrektur
    Unter Korrektur einer Lohnsteuerbescheinigung wird die Berichtigung einer bereits übermittelten Lohnsteuerbescheinigung verstanden.
    Innerhalb einer Übermittlung ist eine Erstlieferung und Korrektur der selben Bescheinigung nicht möglich.
    Um eine bereits übermittelte Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren muss eine "neue" Lohnsteuerbescheinigungen mit den selben eindeutigen Attributwerten übermittelt werden.
    Die eindeutigen Attributwerte sind:
    Steuernummer des Arbeitgebers
    Identifikationsnummer oder in Ausnahmefällen die eTIN
    Art der Bescheinigung
    Ordnungsbegriff des Arbeitgebers (z.B. Personal-Nummer)
    Zeitraum von - bis (Beschäftigungszeitraum)
    Auch wenn sich zwischen der Ursprungslieferung und der Korrekturlieferung diese eindeutigen Attribute geändert haben, sind die Attribute der Ursprungslieferung zu verwenden.

    Die Hilfe geht auch davon aus, dass eine neue Lohnsteuerbescheinigung für den betroffenen Arbeitnehmer erstellt werden muss.

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