Hallo Zusammen,
folgender Sachverhalt:
Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses sind ja durch den Großbuchstaben "U" in der Lohnsteuerbescheinigung zu kennzeichnen.
Der Mitarbeiter hat seine Lohnsteuerbescheinigung (LSB) bereits erhalten und diese wurde auch Übertragen.
Im nachhinein wird festgestellt, dass auf der LSB der Großbuchstabe U hätte dokumentiert werden müssen.
Ist dies ein Anlass für eine Korrektur einer bereits abgegebenen LSB?
Vielen Dank für ihre Hilfe
MfG
eiti
folgender Sachverhalt:
Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses sind ja durch den Großbuchstaben "U" in der Lohnsteuerbescheinigung zu kennzeichnen.
Der Mitarbeiter hat seine Lohnsteuerbescheinigung (LSB) bereits erhalten und diese wurde auch Übertragen.
Im nachhinein wird festgestellt, dass auf der LSB der Großbuchstabe U hätte dokumentiert werden müssen.
Ist dies ein Anlass für eine Korrektur einer bereits abgegebenen LSB?
Vielen Dank für ihre Hilfe
MfG
eiti
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