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Verpflichtung zur authentifizierten Übermittlung vom Umsatzsteuer-Voranmeldungen usw

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    Verpflichtung zur authentifizierten Übermittlung vom Umsatzsteuer-Voranmeldungen usw

    hallo,
    heute schrieb mir mein Finanzamt, ich hätte in der Vergangenheit Umsatzsteuer-Voranmeldungen / Lohnsteuer-Anmeldungen ohne Authentifizierung übermittelt und könne dies ab dem 01.01.2013 zwingend nur noch authentifiziert machen.

    Seit mehreren Jahren übermittle ich jedoch meine Lohnsteuerdaten per Elsterformular an die Finanzbürokratie. Der Zugang erfolgt dabei über eine elektronische Zugangsdatei, die ich seinerzeit über das PostIdentverfahren im Zuge der Registrierung erhalten habe.

    Und nun frage ich mich, habe ich da etwas falsch verstanden habe und noch gar keine Authentifizierung besitze oder kann es sein, dass die Finanzbürokratie ohne Rücksicht auf die Kosten vorsichtshalber einfach mal alle Steuerpflichtigen angeschrieben hat, obwohl ich gar nicht mehr betroffen bin. Letzteres könnte schon sein, da unser " no Staatsbankrott Schäuble" ja die Kostenseite voll im Griff.

    Gruß
    Horst
    Zuletzt geändert von horst2; 20.10.2012, 17:32.

    #2
    AW: Verpflichtung zur authentifizierten Übermittlung vom Umsatzsteuer-Voranmeldungen

    Ab Januar 2013 bist Du gesetzlich verpflichtet, die Anmeldungen authentifiziert ans Finanzamt zu senden. Dazu benötigst Du ein Zertifikat, dass Du auf www.elsteronline.de bekommen kannst. Ein Postident-Verfahren gibt es dabei nicht.

    Wie hast Du denn bisher Dein Zertifikat angehängt?

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      #3
      AW: Verpflichtung zur authentifizierten Übermittlung vom Umsatzsteuer-Voranmeldungen

      Ich bekam seinerzeit eine verschlüsselte Datei, die jetzt auf meinem PC abgelegt ist.
      Und jedesmal, wenn ich mein Elsterformular absandte, musste ich dabei den Datenpfad dieser Datei aufrufen, die wurde dann von Elster überprüft wurde und dann , sofern ich den richtigen PIN eingab, war das Elsterformular ans Finanzamt unterwegs.

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        #4
        AW: Verpflichtung zur authentifizierten Übermittlung vom Umsatzsteuer-Voranmeldungen

        Das hört sich eigentlich schon nach dem normalen Elster-Zertifikat an. Es gibt jetzt eigentlich noch zwei Möglichkeiten: entweder Du hast vielleicht doch mal ne einzelne Anmeldung ohne Zertifikat gesendet. Oder das Finanzamt hat sich total verguckt.

        Ansonsten hab ich bis jetzt nichts mitgekriegt, dass die Leute angeschrieben würden, wenn sie bisher ohne Authentifizierung gesendet haben (was sie ja bis jetzt auch noch machen dürfen). G a n z sonderbar finde ich den Termin 01.10.2013! Auch wenn ich gerüchteweise schon etwas von einer möglichen Schonfrist gehört habe, grundsätzlich ist ab Januar authentifiziert zu übermitteln.

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          #5
          AW: Verpflichtung zur authentifizierten Übermittlung vom Umsatzsteuer-Voranmeldungen

          Das mit dem 01.10.2013 war ein Tippfehler. Ansonsten werde ich mal gar nichts mehr tun und weiterhin so vorgehen, wie bisher.

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