Zitat von S04-Niels
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entweder ist sie "freie mitarbeiterin auf honorarbasis", dann ist das einkommen wohl steuerpflichtig und ggf. in anlage s einzutragen.
ODER sie ist auf "400 euro basis geringfügig beschäftigt". dann sollte sie vom arbeitgeber bei der knappschaft angemeldet sein und ihr einkommen pauschal versteuert. das ist dann in der steuererklärung nirgends angegeben.
was genau auf sie zutrifft, können sie nur selber wissen, bzw. müssen dies nochmal genau mit dem arbeitgeber klären.
(notfalls hilft vielleicht auch ein blick in den honorar- oder arbeitsvertrag oder die fragestellung, ob es vom arbeitgeber monatliche bescheinigungen über lohn uns sv-beiträge gibt oder eher nicht)

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