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Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

    Hallo,

    ist mir doch der Punkt entwischt ;-)

    Gruß FIGUL

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  • stiller
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

    "Anlage N aus Datenübernahme"
    Da hast du Recht.
    "Aber das ist ja alles noch in ferner Zukunft"


    P.S.: Die Bescheinigung 2013 hat der Arbeitgeber bis 28.02.2014 abzugeben und einen Ausdruck dem Arbeitnehmer zu übergben!
    Zuletzt geändert von stiller; 30.11.2013, 09:37. Grund: P.S.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

    Hallo,

    Ich gehe davon aus, dass du für 2013 noch eine Lohnsteuerbescheinigung aus deinem 2. Arbeitsverhältnis bekommst.
    Du füllst für 2013 die Anlage N aus. Datenübernahme der 1. Bescheinigung (mit Lohnsteuer 0,00).
    Dann findest du unten in Anlage N einen Button hinzufügen. Es erscheint eine weitere Anlage N, in die gibst du die Daten der 2.LstB ein.
    Aber das ist ja alles noch in ferner Zukunft :-)

    Gruß FIGUL
    Zuletzt geändert von FIGUL; 30.11.2013, 11:00. Grund: Punkt und es erscheint

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  • stiller
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

    "Danke, bei mir steht:
    2012 einbehaltene Lohnsteuer: 1,50 EUR (wie auch immer das zustande kommt)
    2013 einbehaltene Lohnsteuer: 0,00 EUR

    Soli immer 0.

    Dann kann ich also davon ausgehen, dass eine Steuererklärung für 2012 gar keinen Sinn machen kann. Und ich 2013 das gesamte Brutto zu meinem Vollzeitjob dazurechne. Korrekt? "

    Wenn du die 1,50 EUR (2012) zurück haben möchtest, macht es Sinn!
    Du rechnest nirgends ein brutto zu, du nimmst die Lohnsteuerbescheinigung z.B 2012 und machst eine Einkommensteuererklärung 2012, dann nimmst du die Lohnsteuerbescheinigung 2013 und machst die Einkommensteuererklärung 2013!

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  • membersound
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo membersound,

    zuerst steht meist das Brutto, dann kommt die Lohnsteuer und dann der Soli.
    Wenn in diesen Spalten nicht 0,00 steht sondern Beträge wurden Steuern einbehalten.

    Tschüß
    Danke, bei mir steht:
    2012 einbehaltene Lohnsteuer: 1,50 EUR (wie auch immer das zustande kommt)
    2013 einbehaltene Lohnsteuer: 0,00 EUR

    Soli immer 0.

    Dann kann ich also davon ausgehen, dass eine Steuererklärung für 2012 gar keinen Sinn machen kann. Und ich 2013 das gesamte Brutto zu meinem Vollzeitjob dazurechne. Korrekt?

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  • membersound
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

    Das ganze sieht nach jemandem aus, der sich nie mit Steuern oder Steuererklärung beschäftigen musste und daher aller Anfang schwer ist...

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

    Hallo,

    das Ganze schaut nach trollig aus

    Gruß FIGUL

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

    Hallo membersound,

    zuerst steht meist das Brutto, dann kommt die Lohnsteuer und dann der Soli.
    Wenn in diesen Spalten nicht 0,00 steht sondern Beträge wurden Steuern einbehalten.

    Tschüß

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  • membersound
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

    Woran sehe ich denn auf der Lohnsteuererklärung/Abrechnungen, ob Steuern "einbehalten" wurden?

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

    Und noch eine Frage: 2012 war ich ein paar Monate "normal" beschäftigt, dh ohne Studentenstatus. Dort habe ich auch Beiträge zur KV, PV und AV gezahlt. Bin aber aufs Jahr gesehen trotzdem noch unter dem Freibetrag. Hätte es hier Sinn gemacht, eine Steuererklärung zu machen??[/QUOTE]

    Wenn Steuer einbehalten wurde, die dann erstattet werden würde, ja. Ist noch bis 31.12.16 möglich.

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  • membersound
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

    Ja, Steuerklasse I.

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  • stiller
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

    Für alle Studenten: Steuer 0,00 ist nicht gleichbedeutend mit steuerfrei!

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

    Zitat von membersound Beitrag anzeigen
    Ich hab jetzt nochmal genauer auf meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2013 nachgesehen.
    Steht eine Steuerklasse mit drauf, nach der abgerechnet wurde?

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  • membersound
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

    Ich hab jetzt nochmal genauer auf meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2013 nachgesehen. Das einzige, was meinen Arbeitlohn "mindert", sind die SV-Beiträge, nämlich Rentenversicherung. Sonst nichts.

    Aus diesem Grund war ich immer davon ausgegangen, dass mein Job steuerfrei ist, weil ich Student bin.
    Lag ich mit der Annahme falsch, und ist er es im Grunde nur, weil ich unter dem Steuerfreibetrag liege?
    Und es daher zu meinem normalen Gehalt hinzuzählen muss in diesem Jahr, richtig?


    Und noch eine Frage: 2012 war ich ein paar Monate "normal" beschäftigt, dh ohne Studentenstatus. Dort habe ich auch Beiträge zur KV, PV und AV gezahlt. Bin aber aufs Jahr gesehen trotzdem noch unter dem Freibetrag. Hätte es hier Sinn gemacht, eine Steuererklärung zu machen??

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Erste Steuererklärung im Abschlussjahr Studium - was muss rein?

    dann muss der Studentenjob natürlich in die Steuererklärung, er war ja nicht steuerfrei. 2 x 8.004 gibt es nicht.

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