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Differenz zw.Erklärung und Bescheid

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    Differenz zw.Erklärung und Bescheid

    Hallo, meine Frage bezieht sich auf oben genannte Differenz im Vergleich beider Daten(Einkommensteuerbescheid, auf elektronischem Wege).
    Inwieweit ist diese Differenz relevant, bezüglich Zahlung oder Rückzahlung?
    Und wann kann ich mit dem Papierbescheid rechnen?
    Danke
    Zuletzt geändert von ; 15.03.2010, 12:05.

    #2
    AW: Differenz zw.Erklärung und Bescheid

    Wenn Du den elektronischen Bescheid hast, dann dauert der Papierbescheid nicht mehr lange (ein bis drei Tage vielleicht).

    Ob Differenzen relevant sind? Naja, Differenzen bei den Werbungskosten sind vielleicht irrelevant, solange die Erstattung deshalb nicht geringer ausfällt. Oder wie soll ich die Frage verstehen?

    Kommentar


      #3
      AW: Differenz zw.Erklärung und Bescheid

      das was im Bescheid steht gilt.

      wenn das von dem durch irgendein programm errechneten ergebnis zur eingereichten erklärung abweicht, ist vermutlich die erklärung oder berechnung fehlerhaft. die differenz als solches ist hoechstens informell von interesse um festzustellen, woher die abweichung kommt, was man ggf. falsch erklärt hat, oder ob man einen grund sieht gegen den Bescheid Einspruch einlegen zu wollen.

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