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Häusliches Arbeitszimmer

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    Häusliches Arbeitszimmer

    Hallo,

    ich bin letztes Jahr umgezogen. Dadurch hat sich sowohl die Miete als auch die Grösse des Arbeitszimmers geändert. Wo kann ich diese Änderungen eingeben?
    Oder muss ich die aktuellen Daten auf das ganze Jahr beziehen? Es ist ja kein zweiter Wohnsitz sondern einfach nur ein Umzug.

    Bitte um Hilfe. Danke im voraus

    Tom

    #2
    AW: Häusliches Arbeitszimmer

    Für Dich als Arbeitgeber wäre das in der EÜR zu berücksichtigen.

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      #3
      AW: Häusliches Arbeitszimmer

      Du hattest also nacheinander 2 häusliche Arbeitszimmer. Dann machst du eben 2 Kostenaufstellungen, wo ist das Problem?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Häusliches Arbeitszimmer

        Hallo,

        Kosten Arbeitszimmer sind für dich als Arbeitgeber Betriebsausgaben.
        Aber was hat das mit elektronischer Lohnsteuerbescheinigung zu tun?
        Erstellst du die Bescheinigungen im Arbeitszimmer?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Häusliches Arbeitszimmer

          Zitat von quasimodo42 Beitrag anzeigen
          Hallo,

          ich bin letztes Jahr umgezogen. Dadurch hat sich sowohl die Miete als auch die Grösse des Arbeitszimmers geändert. Wo kann ich diese Änderungen eingeben?
          Oder muss ich die aktuellen Daten auf das ganze Jahr beziehen? Es ist ja kein zweiter Wohnsitz sondern einfach nur ein Umzug.

          Bitte um Hilfe. Danke im voraus

          Tom
          Mhh, das neuste Steuersparmodell for Arbeitgeber?
          im Forum:
          Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)(15 Betrachter)
          Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Häusliches Arbeitszimmer

            Hallo,

            da haben wir wieder das klassische Problem -> quasimodo42 macht bestimmt noch seine "Lohnsteuererklärung" und fand die Frage beantwortet und es gibt keine Rückmeldung.
            Und wir zerbrechen uns den Kopf.

            Tschüß

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