2. Lohnsteuerbescheinigung berechnen ?!

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  • neysee
    antwortet
    AW: 2. Lohnsteuerbescheinigung berechnen ?!

    Bitte richtig schauen: Da steht erste LohnsteuerKARTE. Wenn man während des Jahres den AG wechselt, bekommt man zwei Lohnsteuerbescheinigungen, aber auf dieselbe, erste Lohnsteuerkarte mit z.B. der Steuerklasse 1.

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  • Schokoroon
    antwortet
    AW: 2. Lohnsteuerbescheinigung berechnen ?!

    hi, danke für deine detaillierte Anfrage:

    Ich habe jetzt noch ein wenig probiert und habe dann wieder die Druckvorschau angewandt.

    Scheint aber noch immer nicht ganz zu stimmen:

    = Angaben zum Arbeitslohn-

    =Erste Lohnsteuerkarte
    =Brutto
    =Lohnsteuer
    =
    =
    =

    ( und nun wieder )

    = Bruto
    = Lohnsteuer
    =
    =
    =


    Erste Lohnsteuerkarte- Summe der Lohnsteuerbescheinigungen


    ==Summen ==

    Werbungskosten
    =
    =
    =



    Scheint jetzt auf jeden Fall mehr Sinn zu machen, vor allem da ich jetzt auch Sumen habe. So könte ich es schon eher einsenden, das es richtiger scheint. Stimmt auch du hast natürlich Recht. Die Werbungskosten beziehen sich auf das Jahr und nicht auf die jeweilige Lohnsteuerbescheinigung.

    Seltsam finde ich nun nur noch, dass er alles unter Lohnsteuerbescheinigung " Erste " summiert und keine "Zweite" auflistet. Ich vermute aber, " zweite " wird dann nur angelegt wenn sich die Arbeitstage schneiden würden, so also wenn ich paralell zwei Jobs hätte. Da die Bescheinigungen chronolgisch hintereinander liegen werte Elster, das sozusagen als "Erste". Das reime ich mir zumindest zusammen. Hoffe du stimmst mir zu.

    Kleine Zwischenfrage: Gibt es schon eine offizielle News wann das Update zu erwarten ist, oder stehst du auch auf dem Stand, Mitte Februar ?

    Grüße

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  • Elefant
    antwortet
    AW: 2. Lohnsteuerbescheinigung berechnen ?!

    Zitat von Schokoroon Beitrag anzeigen
    Die zweite, richtig angelegt
    Da heißt Du hast jetzt in der linken Spalte im Fenster 'Meine Steuererklärung' 2 Lohnsteuerbescheinigungen, wenn Du auf 'Anlage N' klickst.

    Ich hab das mal ausprobiert. In der Druckvorschau hab ich dann unter der Überschrift 'ANLAGE N (Steuerpflichtiger/Ehemann)' folgende Punkte:

    Angaben zum Arbeitslohn
    Erste Lohnsteuerkarte - Lohnsteuerbescheinigung(en) StKl. 1-5
    ...
    Erste Lohnsteuerkarte - Summe Lohnsteuerbescheinigung(en) StKl. 1-5
    ...
    Weitere Lohnsteuerkarte(n) - Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6 oder einer
    Urlaubskasse
    ...
    Weitere Lohnsteuerkarte(n) - Summe Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6 oder
    einer Urlaubskasse
    ...
    Werbungskosten

    Sieht das bei Dir anders aus?

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  • Schokoroon
    antwortet
    AW: 2. Lohnsteuerbescheinigung berechnen ?!

    Danke Elefant,

    das macht schon Sinn, aber irgendwie muss ich das Programm doch dazu bekommen, mein Jahreseinkommen aus beiden Bescheinigungen zu summieren.
    Im Moment " beachtet " Elster nur die erste Lohnsteuerbescheinigung. Die zweite, richtig angelegt, wird einfach ignoriert. So kann ich meine Erklärung ja nicht einreichen.

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  • Elefant
    antwortet
    AW: 2. Lohnsteuerbescheinigung berechnen ?!

    Aus der Lohnsteuerbescheinigung ergeben sich keine Werbungskosten! Sie sind in die Anlage N direkt einzugeben.

    Wenn du alle Werbungskosten (also aus beiden Tätigkeiten) in die Anlage N einträgst dann werden sie wohl auch im Entwurf erscheinen.
    Zuletzt geändert von Elefant; 06.02.2011, 15:44.

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  • Schokoroon
    hat ein Thema erstellt 2. Lohnsteuerbescheinigung berechnen ?!.

    2. Lohnsteuerbescheinigung berechnen ?!

    Hallo,

    ich habe heute alle meine Eingaben in Elstern fertig gestellt.
    Da ich im Sommer durch Beendigung meiner Ausbildung den Arbeitgeber gewechselt habe, habe ich nun für 2010 zwei Lohnsteuerbescheinigungen.

    Die zweite Bescheinigung habe ich in Elstern auch angelegt und ausgefüllt.
    Da man ja noch keine Berechnung aufgrund des fehlenden Updates machen kann, habe ich zumindest den Entwurf ausgedruckt um besser Fehler entdecken zu können.

    Dies hat sich als gute Idee herausgestellt, da Elster nur die Zahlen der ersten Lohnsteuerbescheinigung berechnet. Die Adressen zu den Werbungskosten ( Arbeitgeber, Schuladresse etc. sind alle unter der ersten Bescheinigung gelistet).

    Meine Frage ist nun, wie bekomme ich Elster dazu, beide Bescheinigungen zu berechnen und evt. dass ich den Arbeitgeber jeweils zu den passenden Bescheinigungen hinterlegen kann?

    Danke für die Mithilfe schon im Vorraus.

    Grüße
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