AW: Anlage N - Arbeitslosengeld
[QUOTE=addib;99353]dafür ist das forum schließlich da...so jetzt ist es richtig rum....Schönes Wochenende zurück.....
dafür ist das forum schließlich da...so jetzt ist es richtig rum....Schönes Wochenende zurück....
Anlage N - Arbeitslosengeld
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AW: Anlage N - Arbeitslosengeld
dafür ist das schließlich forum da.......Schönes Wochenende zurück.....Zitat von Sambaangel Beitrag anzeigenPuh, geschafft.
Vielen Dank für die Hilfe und ein schönes Wochenende für Sie.
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Puh, geschafft.Zitat von addib Beitrag anzeigenNa endlich
Ja ein dickes Minus bedeutet eine dicke Erstattung
Vielen Dank für die Hilfe und ein schönes Wochenende für Sie.
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Na endlich
Ja ein dickes Minus bedeutet eine dicke Erstattung
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bei Anlage N von 11-15 steht überall nichts drin, ausser bei 12, da steht eine 0.Zitat von addib Beitrag anzeigenBitte überprüfen Sie die Eintragungen zu den Versicherungsbeiträgen des Stpf/Ehemann (ESt1A). Ergänzen Sie ggf, die Eintragung zum Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung (bzw. den Betrag zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen ) sowie den entsprechenden Arbeitgeberantei (ggf. mit Wert "0".
Überprüfen sie bitte auch die Vollständigkeit Ihrer Erklärung zu den ergänzenden Angaben bei den Vorsorgeaufwendungen (Anlage N)
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die 0 hatte ich übersehen und habe sie in der Lohnsteuerbescheinigung jetzt entfernt und jetzt geht auch der Rechner.
Da kommt jetzt ein dickes Minus, aber das heisst jetzt das ich was wieder bekomme,oder?
Und zwar steht es dann bei dem Rechner auf der 2.Seite bei insgesamt -...€
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die farbigen Felder sind mittlerweile alle nicht mehr daZitat von addib Beitrag anzeigenBei Anlage N bei der Lohnsteuerbescheinigung kommen immer wieder Felder mit rot und gelb auf, aber da steht auf meiner Lohnsteuerbescheinigung nichts. darf man da dann trotzdem was eintragen?
Ich bin bis Ende Juli beschäftigt gewesen und seit dem leider ohne Arbeit.
Probier mal die Null "0" einzutragen !
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Bei Anlage N bei der Lohnsteuerbescheinigung kommen immer wieder Felder mit rot und gelb auf, aber da steht auf meiner Lohnsteuerbescheinigung nichts. darf man da dann trotzdem was eintragen?
Ich bin bis Ende Juli beschäftigt gewesen und seit dem leider ohne Arbeit.
Probier mal die Null "0" einzutragen !
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Bitte überprüfen Sie die Eintragungen zu den Versicherungsbeiträgen des Stpf/Ehemann (ESt1A). Ergänzen Sie ggf, die Eintragung zum Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung (bzw. den Betrag zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen ) sowie den entsprechenden Arbeitgeberantei (ggf. mit Wert "0".Zitat von addib Beitrag anzeigenSchau mal bitte in Anlage N - Seite 1 - Nr. 11 - 15 !?
Überprüfen sie bitte auch die Vollständigkeit Ihrer Erklärung zu den ergänzenden Angaben bei den Vorsorgeaufwendungen (Anlage N)
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Schau mal bitte in Anlage N - Seite 1 - Nr. 11 - 15 !?
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Da hat die Glaskugel wohl nicht funktioniert :-))Zitat von DC1961 Beitrag anzeigenHallo SambaAngel,
lassen Sie mich meine Glaskugel polieren:
Sie haben die Angaben in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung übernommen.
Dabei haben Sie auch Nullwerte in den Zeilen 8 bis Zeile 14 übernommen?
Das wäre falsch; siehe hierzu zahlreiche Beiträge zum Thema Nullwerte.
Da habe ich gar nichts eingetragen. Und trotzdem geht es nicht.
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Hallo SambaAngel,
lassen Sie mich meine Glaskugel polieren:
Sie haben die Angaben in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung übernommen.
Dabei haben Sie auch Nullwerte in den Zeilen 8 bis Zeile 14 übernommen?
Das wäre falsch; siehe hierzu zahlreiche Beiträge zum Thema Nullwerte.
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Ich weiss nicht was mit VERsorgungsbezügen gemeint ist, bzw. was es mit der VORsorge zu tun hat.Zitat von addib Beitrag anzeigenWelche Versorgungsbezüge meinen Sie denn ??
Falls Sie das Arbeitslosengeld meinen - das ist unter Lohnersatzleistungen in Nr. 26 einzutragen und natürlich muss auch der Zeitraum des Bezuges eingetragen werden.
Ich hoffe das hilf Ihnen weiter !?
Das mit dem Arbeitslosengeld das habe ich, aber bei der Anlage Vorsorge geht es nicht weiter.
Wenn ich die Plausabilitätsprüfung mache zeigt es zwar keine Fehler an, aber wenn ich auf den Rechner oben in der Leiste drücke, kommt halt die Meldung:
AHW Abbruch-Hinweise
Die Angaben zu den Versorgungsbezügen auf der Anlage N sind unvollständig. Es fehlen Angaben zur Bemessungsgrundlage und zum Beginn des Bezuges.
Wo muss ich das was machen wegen der Bemessungsgrundlage?
Bei bei 10. in der Anlage Vorsorgeaufwand doch auf ja, aber nach der Betätigung des Rechners kommt halt die obige Meldung.
Irgendwie steige ich da nicht durch.
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Welche Versorgungsbezüge meinen Sie denn ??
Falls Sie das Arbeitslosengeld meinen - das ist unter Lohnersatzleistungen in Nr. 26 einzutragen und natürlich muss auch der Zeitraum des Bezuges eingetragen werden.
Ich hoffe das hilf Ihnen weiter !?
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vielen Dank für die Antwort. Ich habe den Rechner benutzt und es kommt folgende Meldung:Zitat von addib Beitrag anzeigenSie können nach Eingabe aller Daten, die Berechnung mit Elster selbst durchführen !
Das ist der Button mit dem Taschenrechner ober in der Leiste !
Oder etwas vereinfacht gehts hier https://www.abgabenrechner.de/ des Bundesministeriums.
Die Pauschalen werden Automatisch von Elster in der Berechnung berücksichtigt.
Alles andere muss im jeweiligen Feld eingetragen werden.
Nach der Plausibilitätsprüfung sollte kein Feld mehr grün oder rot unterlegt sein !
Nur dann bekommen Sie eine genaue Berechnung.
Übrigens ein Minus vor dem Betrag bedeutet eine Erstattung - Keine Rückzahlung wie viele denken.
Sie können auch die Schritt für Schritt Funktion benutzen - dann führt Sie das Programm durch die Formulare.
AHW Abbruch-Hinweise
Die Angaben zu den Versorgungsbezügen auf der Anlage N sind unvollständig. Es fehlen Angaben zur Bemessungsgrundlage und zum Beginn des Bezuges.
Was habe ich falsch gemacht und was muss ich tun?
Was ist denn mit dem Beginn gemeint? Soll ich dann auf bei der Lohnsteuerbescheinigung 2009 eintragen obwohl auf der vom Arbeitgeber nichts drauf steht?
Was ist mit Angaben zur Bemessungsgrundlage gemeint?
Viele Grüsse
F.EngelZuletzt geändert von Sambaangel; 22.01.2010, 12:05.
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Sie können nach Eingabe aller Daten, die Berechnung mit Elster selbst durchführen !
Das ist der Button mit dem Taschenrechner ober in der Leiste !
Oder etwas vereinfacht gehts hier https://www.abgabenrechner.de/ des Bundesministeriums.
Die Pauschalen werden Automatisch von Elster in der Berechnung berücksichtigt.
Alles andere muss im jeweiligen Feld eingetragen werden.
Nach der Plausibilitätsprüfung sollte kein Feld mehr grün oder rot unterlegt sein !
Nur dann bekommen Sie eine genaue Berechnung.
Übrigens ein Minus vor dem Betrag bedeutet eine Erstattung - Keine Rückzahlung wie viele denken.
Sie können auch die Schritt für Schritt Funktion benutzen - dann führt Sie das Programm durch die Formulare.
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