Anlage N - Arbeitslosengeld

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  • addib
    antwortet
    AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

    [QUOTE=addib;99353]dafür ist das forum schließlich da...so jetzt ist es richtig rum....Schönes Wochenende zurück.....

    dafür ist das forum schließlich da...so jetzt ist es richtig rum....Schönes Wochenende zurück....

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  • addib
    antwortet
    AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

    Zitat von Sambaangel Beitrag anzeigen
    Puh, geschafft.

    Vielen Dank für die Hilfe und ein schönes Wochenende für Sie.
    dafür ist das schließlich forum da.......Schönes Wochenende zurück.....

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  • Sambaangel
    antwortet
    AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

    Zitat von addib Beitrag anzeigen
    Na endlich

    Ja ein dickes Minus bedeutet eine dicke Erstattung
    Puh, geschafft.

    Vielen Dank für die Hilfe und ein schönes Wochenende für Sie.

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  • addib
    antwortet
    AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

    Na endlich

    Ja ein dickes Minus bedeutet eine dicke Erstattung

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  • Sambaangel
    antwortet
    AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

    Zitat von addib Beitrag anzeigen
    Bitte überprüfen Sie die Eintragungen zu den Versicherungsbeiträgen des Stpf/Ehemann (ESt1A). Ergänzen Sie ggf, die Eintragung zum Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung (bzw. den Betrag zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen ) sowie den entsprechenden Arbeitgeberantei (ggf. mit Wert "0".
    Überprüfen sie bitte auch die Vollständigkeit Ihrer Erklärung zu den ergänzenden Angaben bei den Vorsorgeaufwendungen (Anlage N)
    Mit Zitat antworten
    bei Anlage N von 11-15 steht überall nichts drin, ausser bei 12, da steht eine 0.

    die 0 hatte ich übersehen und habe sie in der Lohnsteuerbescheinigung jetzt entfernt und jetzt geht auch der Rechner.
    Da kommt jetzt ein dickes Minus, aber das heisst jetzt das ich was wieder bekomme,oder?
    Und zwar steht es dann bei dem Rechner auf der 2.Seite bei insgesamt -...€

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  • Sambaangel
    antwortet
    AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

    Zitat von addib Beitrag anzeigen
    Bei Anlage N bei der Lohnsteuerbescheinigung kommen immer wieder Felder mit rot und gelb auf, aber da steht auf meiner Lohnsteuerbescheinigung nichts. darf man da dann trotzdem was eintragen?
    Ich bin bis Ende Juli beschäftigt gewesen und seit dem leider ohne Arbeit.

    Probier mal die Null "0" einzutragen !
    die farbigen Felder sind mittlerweile alle nicht mehr da

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  • addib
    antwortet
    AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

    Bei Anlage N bei der Lohnsteuerbescheinigung kommen immer wieder Felder mit rot und gelb auf, aber da steht auf meiner Lohnsteuerbescheinigung nichts. darf man da dann trotzdem was eintragen?
    Ich bin bis Ende Juli beschäftigt gewesen und seit dem leider ohne Arbeit.

    Probier mal die Null "0" einzutragen !

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  • addib
    antwortet
    AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

    Zitat von addib Beitrag anzeigen
    Schau mal bitte in Anlage N - Seite 1 - Nr. 11 - 15 !?
    Bitte überprüfen Sie die Eintragungen zu den Versicherungsbeiträgen des Stpf/Ehemann (ESt1A). Ergänzen Sie ggf, die Eintragung zum Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung (bzw. den Betrag zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen ) sowie den entsprechenden Arbeitgeberantei (ggf. mit Wert "0".
    Überprüfen sie bitte auch die Vollständigkeit Ihrer Erklärung zu den ergänzenden Angaben bei den Vorsorgeaufwendungen (Anlage N)
    Mit Zitat antworten

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  • addib
    antwortet
    AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

    Schau mal bitte in Anlage N - Seite 1 - Nr. 11 - 15 !?

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  • Sambaangel
    antwortet
    AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

    Zitat von DC1961 Beitrag anzeigen
    Hallo SambaAngel,
    lassen Sie mich meine Glaskugel polieren:
    Sie haben die Angaben in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung übernommen.
    Dabei haben Sie auch Nullwerte in den Zeilen 8 bis Zeile 14 übernommen?
    Das wäre falsch; siehe hierzu zahlreiche Beiträge zum Thema Nullwerte.
    Da hat die Glaskugel wohl nicht funktioniert :-))
    Da habe ich gar nichts eingetragen. Und trotzdem geht es nicht.

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  • DC1961
    antwortet
    AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

    Hallo SambaAngel,
    lassen Sie mich meine Glaskugel polieren:
    Sie haben die Angaben in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung übernommen.
    Dabei haben Sie auch Nullwerte in den Zeilen 8 bis Zeile 14 übernommen?
    Das wäre falsch; siehe hierzu zahlreiche Beiträge zum Thema Nullwerte.

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  • Sambaangel
    antwortet
    AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

    Zitat von addib Beitrag anzeigen
    Welche Versorgungsbezüge meinen Sie denn ??

    Falls Sie das Arbeitslosengeld meinen - das ist unter Lohnersatzleistungen in Nr. 26 einzutragen und natürlich muss auch der Zeitraum des Bezuges eingetragen werden.

    Ich hoffe das hilf Ihnen weiter !?
    Ich weiss nicht was mit VERsorgungsbezügen gemeint ist, bzw. was es mit der VORsorge zu tun hat.

    Das mit dem Arbeitslosengeld das habe ich, aber bei der Anlage Vorsorge geht es nicht weiter.
    Wenn ich die Plausabilitätsprüfung mache zeigt es zwar keine Fehler an, aber wenn ich auf den Rechner oben in der Leiste drücke, kommt halt die Meldung:

    AHW Abbruch-Hinweise
    Die Angaben zu den Versorgungsbezügen auf der Anlage N sind unvollständig. Es fehlen Angaben zur Bemessungsgrundlage und zum Beginn des Bezuges.

    Wo muss ich das was machen wegen der Bemessungsgrundlage?

    Bei bei 10. in der Anlage Vorsorgeaufwand doch auf ja, aber nach der Betätigung des Rechners kommt halt die obige Meldung.

    Irgendwie steige ich da nicht durch.

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  • addib
    antwortet
    AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

    Welche Versorgungsbezüge meinen Sie denn ??

    Falls Sie das Arbeitslosengeld meinen - das ist unter Lohnersatzleistungen in Nr. 26 einzutragen und natürlich muss auch der Zeitraum des Bezuges eingetragen werden.

    Ich hoffe das hilf Ihnen weiter !?

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  • Sambaangel
    antwortet
    AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

    Zitat von addib Beitrag anzeigen
    Sie können nach Eingabe aller Daten, die Berechnung mit Elster selbst durchführen !
    Das ist der Button mit dem Taschenrechner ober in der Leiste !
    Oder etwas vereinfacht gehts hier https://www.abgabenrechner.de/ des Bundesministeriums.
    Die Pauschalen werden Automatisch von Elster in der Berechnung berücksichtigt.
    Alles andere muss im jeweiligen Feld eingetragen werden.
    Nach der Plausibilitätsprüfung sollte kein Feld mehr grün oder rot unterlegt sein !
    Nur dann bekommen Sie eine genaue Berechnung.
    Übrigens ein Minus vor dem Betrag bedeutet eine Erstattung - Keine Rückzahlung wie viele denken.
    Sie können auch die Schritt für Schritt Funktion benutzen - dann führt Sie das Programm durch die Formulare.
    vielen Dank für die Antwort. Ich habe den Rechner benutzt und es kommt folgende Meldung:

    AHW Abbruch-Hinweise
    Die Angaben zu den Versorgungsbezügen auf der Anlage N sind unvollständig. Es fehlen Angaben zur Bemessungsgrundlage und zum Beginn des Bezuges.

    Was habe ich falsch gemacht und was muss ich tun?
    Was ist denn mit dem Beginn gemeint? Soll ich dann auf bei der Lohnsteuerbescheinigung 2009 eintragen obwohl auf der vom Arbeitgeber nichts drauf steht?
    Was ist mit Angaben zur Bemessungsgrundlage gemeint?

    Viele Grüsse
    F.Engel
    Zuletzt geändert von Sambaangel; 22.01.2010, 12:05.

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  • addib
    antwortet
    AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

    Sie können nach Eingabe aller Daten, die Berechnung mit Elster selbst durchführen !
    Das ist der Button mit dem Taschenrechner ober in der Leiste !
    Oder etwas vereinfacht gehts hier https://www.abgabenrechner.de/ des Bundesministeriums.
    Die Pauschalen werden Automatisch von Elster in der Berechnung berücksichtigt.
    Alles andere muss im jeweiligen Feld eingetragen werden.
    Nach der Plausibilitätsprüfung sollte kein Feld mehr grün oder rot unterlegt sein !
    Nur dann bekommen Sie eine genaue Berechnung.
    Übrigens ein Minus vor dem Betrag bedeutet eine Erstattung - Keine Rückzahlung wie viele denken.
    Sie können auch die Schritt für Schritt Funktion benutzen - dann führt Sie das Programm durch die Formulare.

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