Hallo, ich bekam im letzten Jahr 310 Euro als Jubiläumsgabe. Diese wurde im der elektr. Lohnsteuerbescheinigung in den Punkten 10 bzw. 11 bis 13 vom Arbeitgeber eingetragen.
Ich sitze an der Einkommenssteuererklärung und jetzt habe ich bei der Eingabe bzw. der Plausibilitätsprüfung mehrere Hinweise und es kann keine Steuerberechnung vorgenommen werden.
Zum einen fragt er nach den Punkten 8 und 9. (jeweils der elektr. Lohnsteuerbescheinigung)
Dann möchte er das "maßgebende Kalenderjahr" (Punkt 30) wissen.
Wer kann mir helfen????
Ich sitze an der Einkommenssteuererklärung und jetzt habe ich bei der Eingabe bzw. der Plausibilitätsprüfung mehrere Hinweise und es kann keine Steuerberechnung vorgenommen werden.
Zum einen fragt er nach den Punkten 8 und 9. (jeweils der elektr. Lohnsteuerbescheinigung)
Dann möchte er das "maßgebende Kalenderjahr" (Punkt 30) wissen.
Wer kann mir helfen????
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