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Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

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    Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

    Hallo,
    ich mache gerade meine Gewinnermittlung für die Solaranlage. Der Eigenverbrauch wird ja als Betriebseinnahmen gerechnet. Wie ist die Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch vom Solarstrom? Oder anders gefragt: Mit wie viel Cent rechne ich eine kWh?

    #2
    AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

    Hallo,

    hat mit Elektronische Lohnsteuerbescheinigung absolut nichts zu tun, oder?

    "Mit wie viel Cent rechne ich eine kWh?"
    Das sollte doch in Deinem Vertrag stehen.

    In diversen Foren wurde hier bereits gepostet.
    Suchbegriff Photovoltaik
    Gruss (S)stiller
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      #3
      AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

      Es geht nicht um die Vergütung Eigenverbrauch nach EEG. Sondern um den Betrag für Entnahme Selbstverbrauchter Strom der zu den Betriebseinnahmen gehöhrt.
      Habe auch schon die Sufu genutzt, doch nichts gefunden

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        #4
        AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

        Im Vertrag sollte doch stehen, cent/kwh eingespeist, cent/kwh entnommen/selbstverbraucht?
        Oder in der Rechnung?

        Mit Elster hat es nichts zu tun!

        An anderer Stelle wird eher geholfen.
        P.S. Ich habe keine Solarstromeinspeisung.
        Zuletzt geändert von stiller; 13.04.2012, 17:50. Grund: oder Rechnung
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

          Zitat von barni0007 Beitrag anzeigen
          Es geht nicht um die Vergütung Eigenverbrauch nach EEG. Sondern um den Betrag für Entnahme Selbstverbrauchter Strom der zu den Betriebseinnahmen gehöhrt.
          Habe auch schon die Sufu genutzt, doch nichts gefunden
          Ganz einfach: Die Bemessungsgrundlage für den selbstverbrauchten Strom ist in Höhe der Kosten pro kWh. Also die auf kWh umgerechneten Kosten mit Teilen der Abschreibung der Anlage, der Kreditkosten (Zinsen, nicht Tilgung), der Versicherungen und sonstiger zurechenbarer Kosten.
          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald

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            #6
            AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

            Vielleicht hilft Ihnen dieser Beitrag weiter:

            http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/servlet/PB/show/1365321/1365321.pdf

            Kommentar


              #7
              AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

              Zitat von korsika Beitrag anzeigen
              Vielleicht hilft Ihnen dieser Beitrag weiter:

              http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/servlet/PB/show/1365321/1365321.pdf
              >>>> So ganz ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten? Sehr fraglich. Wäre interessant zu wissen, wie weit der anzusetzende Betrag für den Selbstverbrauch von den Produktionskosten dafür abweicht. Vor allem, zu wessen Nachteil...
              Zuletzt geändert von Ronald_Fe; 16.04.2012, 08:24. Grund: erstaunliche Erkenntnisse...
              Mit freundlichen Grüßen

              Ronald

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                #8
                AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

                Das selbe Schreiben hatte ich auch schon gefunden, nur unter einem anderen Link.

                http://www.fa-bruchsal.de/servlet/PB/show/1317642/1317642.pdf

                Hilft aber auch nicht direkt weiter weil von 2009. Dort gab es noch mehr Vergütung.
                Jetzt sind es nur noch 0,2874€/kWh und 0,1638€/kWh unter 30% und 0,12€ über 30%.
                Rechne ich so wie 2009 mit 0,20€ habe ich einen höheren ´Gewinn´ als wenn ich z.B. 0,16€ rechne. Im Photovoltaikforum gibt es auch keine genauen Infos. Kann man denn willkürlich einen Betrag ansetzen und er wird akzeptiert?

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                  #9
                  AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

                  Entnahme ist für mich = Eigenverbrauch.

                  Da ja nun die cent/kwh bekannt sind, könnte der Eigenverbrauch (Entnahme) m.E. errechnet werden.
                  Mit dem Jetzt.
                  Zuletzt geändert von stiller; 17.04.2012, 21:03. Grund: Jetzt
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                    #10
                    AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

                    Zitat von barni0007 Beitrag anzeigen
                    Jetzt sind es nur noch 0,2874€/kWh und 0,1638€/kWh unter 30% und 0,12€ über 30%
                    woher stammen denn diese zahlen?

                    den tatsaechlichen wert fuer die eigene gewinnermittlung sollte man der abrechnung des energieversorgers entnehmen koennen, da muss ja schliesslich drauf stehen fuer wieviel kwh welcher betrag bezahlt wurde...

                    das beispiel zur gewinnermittlung in dem verlinkten pdf ist in dem punkt imho nicht eindeutig, denn zunaechst wird im text beschrieben das die einspeiseverguetung fuer den selbstverbrauchten strom bei 320x0,2501 (netto) liegt, in der aufstellung darunter werden jedoch nur 320x0,20 angesetzt.

                    darüberhinaus handelt es sich halt um ein BEISPIEL, die werte sind durch die tatsaechlichen beträge aus den eigenen abrechnungen zu ersetzen. wie oben schon geschrieben wurde, nur ihre stadtwerke und sie koennen wissen wieviel geld zwischen ihenen geflossen ist und wofuer ;-)

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                      #11
                      AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

                      Zitat von barni0007 Beitrag anzeigen
                      es geht nicht um die Vergütung Eigenverbrauch nach EEG. Sondern um den Betrag für Entnahme Selbstverbrauchter Strom
                      PS: hatte ich ueberlesen... wo soll hier der unterschied sein zwischen eigenverbrauch und selbstverbraucht?

                      habe grad noch folgendes im netz gefunden:

                      Im Jahr 2011 liegt die Einspeisevergütung bei 28,74 Cent/kWh für Anlagen bis 30 kWp, jede selbst verbrauchte kWh bis 30% Eigenverbrauch wird mit 12,36 Ct vergütet. Ab welchem Strombezugspreis rentiert sich also im Jahr 2011 die Eigenverbrauchsregelung?
                      Die Beispielberechnung selbst verbrauchter Strom sieht folgendermaßen aus:
                      •Vergütung pro eingespeister kWh: 28,74 Cent
                      •Vergütung pro selbst verbrauchter kWh: 12,36 Cent
                      ...
                      Die Differenz von 16,38 Cent/kWh ist übrigens im EEG festgeschrieben und bleibt immer gleich. Daher ist es nicht relevant, wie stark die Vergütungssätze für die Netzeinspeisung gekürzt werden. Für den Eigenverbrauchsanteil über 30% beträgt die Eigenverbrauchsvergütung im Jahr 2011 16,74 Cent/kWh für Anlagen bis 30 kWp
                      quelle: http://www.photovoltaik-web.de/eigenverbrauch-pv/eigenverbrauch-solarstrom.html

                      wenn die betraege derart festgeschrieben sind, muessten sie ja auch exakt so in ihrer abrechnung vom stromversorger auftauchen...

                      vielleicht noch als letzte bemerkung dazu: betriebseinnahme ist IMHO tatsaechlich nur das, was der stromversorger verguetet.
                      die ersparnis die man beim eigenverbrauch rein rechnerisch gegenueber dem bezug von normalem strom haette ist meines Erachtens nach gerade keine betriebseinnahme (falls die urspruengliche frage darauf abzielte).
                      diesem 'fiktiven gewinn' stuenden ja sonst auch die 16,74 cent differenz als 'fiktiver verlust' gegenueber, wenn man den strom komplett an den versorger verkaufen wuerde...
                      Zuletzt geändert von Falzo; 17.04.2012, 21:43.

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                        #12
                        AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

                        Grundsätzlich interessant ist, wie hoch die Kosten pro erzeugter kWh Strom in der Anlage des Fragestellers sind/waren.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Ronald

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                          #13
                          AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

                          Warum wird diese Frage nicht in einem Fachforum für Photovoltaik gestellt?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

                            Muss ich mich anschließen, schaut doch einfach mal auf http://www.photovoltaikforum.com nach, dort gibt es genügend Antworten.

                            Meinen Stromanbieter habe ich übrigens unter http://www.stromvergleich-kostenlos.net gewechselt, da ich leider kein Dach für eine Solaranlage habe, aber unbedingt zu einen Ökostromanbieter wollte.

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                              #15
                              Forum?

                              Wieso sollte denn ein Forum wissen, wie hoch die Kosten pro selbsterzeugter kWh in genau der einen PV-Anlage sind / waren?

                              Das sind doch dort alles fremde Leute, die den Anlagenbetreiber und seine Anlage gar nicht kennen! Es muß doch der PV-Betreiber selbst wissen, wie hoch die Anschaffungskosten waren, welche Kreditzinsen er zahlt, welche Versicherungen er dafür abgeschlossen hat, welche weiteren laufenden Kosten auftreten - und im Vergleich dazu, wieviel kWh er mit seiner PV-Anlage in welchen Zeiträumen erzeugte.
                              Mit freundlichen Grüßen

                              Ronald

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