Lohnsteuermerkmale kann ich kein 2. Mal abholen, warum?

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  • Forumleser
    antwortet
    AW: Lohnsteuermerkmale kann ich kein 2. Mal abholen, warum?

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo,

    dolfii hat doch alle Daten korrekt abgerufen für alle Arbeitnehmer -> jetzt fehlen ihm durch die Löschung x-Arbeitnehmer. Warum sollte das Finanzamt andere ELSTAM vorliegen haben ?
    Wenn es Änderungen gibt -> bei einzelnen AN, dann bekommt er doch eine Änderungsliste und kann die Daten aktuell halten.

    Tschüß
    Die Frage ist halt, ob die Information über eine ggf. vorliegende Änderungsliste abrufbar ist, wenn zu den angelegten AN-Grunddaten keine ELStAM abgeholt wurden. Logisch wäre, dass die Software zunächst die Anmeldebestätigungsliste (oder später bei Datenverlust die Bruttoliste) erwartet, ehe die Software versucht vorliegende Änderungslisten abzurufen. In der Konsequenz könnte es also durchaus sein, dass die Software beim Abruf keine Ergebnisse bringt aber dennoch eine Änderungsliste vorliegt und diese aus rein technischen Gründen wegen fehlender "Erst-ELStAM" einfach noch nicht abgefragt wird. Sicher kann man nur sein, wenn abgerufene ELStAM zum jeweiligen AN drin sind und anschließend der Abruf von Änderungslisten versucht wird.

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  • Max_v_S
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    AW: Lohnsteuermerkmale kann ich kein 2. Mal abholen, warum?

    Hallo,

    wir hatten hier einen ähnlichen Fall mit gelöschter ELSTAM Datei, da hat das sehr schnell und einfach mit der Bruttoliste geklappt.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Lohnsteuermerkmale kann ich kein 2. Mal abholen, warum?

    Hallo Elster-Tester,

    da gebe ich dir völlig recht -> als Betroffener bzw. AG sollte man auf Nummer sicher gehen.
    Wenn man nur die technische Seite betrachtet, sucht man die technisch mögliche Lösungsvariante und damit zusätzlichen Aufwand zu vermeiden.
    Mit Bruttolisten habe ich noch nicht soviel Erfahrung.
    Ich habe nur schon Fälle gehabt, wo AG ihre AN nicht angemeldet bekamen bzw. umgemeldet wegen Firmensitzverlegung bundeslandübergreifend und da war die Bruttoliste keine Hilfe -> wer nicht erfolgreich angemeldet ist oder wurde -> steht nicht in der Bruttoliste, aber bei dolfii liegt der Sachverhalt ja anders.

    Tschüß

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Lohnsteuermerkmale kann ich kein 2. Mal abholen, warum?

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo,

    dolfii hat doch alle Daten korrekt abgerufen für alle Arbeitnehmer -> jetzt fehlen ihm durch die Löschung x-Arbeitnehmer. Warum sollte das Finanzamt andere ELSTAM vorliegen haben ?
    Wenn es Änderungen gibt -> bei einzelnen AN, dann bekommt er doch eine Änderungsliste und kann die Daten aktuell halten.
    Ich wollte die Bruttoliste nicht schlecht reden, es ging nur um die Frage ob, sich der Aufwand lohnt ?

    @dolfii -> rufe doch mal dein Betriebsstättenfinanzamt an und mache mal eine Anfrage nach AN die bei dir arbeiten und wo du die Daten versehentlich gelöscht hast -> ob du als AG noch in der Datenbank erscheinst und dein Abruf vermerkt ist in der Historie.

    Tschüß
    Wenn ich ein Arbeitgeber wäre, dann würde ich jedliches Haftungsrisiko auf ein Minimum reduzieren wollen.

    Und in diesem Fall, brauchst du als Arbeitgeber eben einen Nachweis.
    Früher war das die Lohnsteuerkarte.
    Jetzt sind das eben die elektronischen Listen.

    PS : In Elstam sind in der Vergangenheit immer wieder Fehler seitens des BZST passiert, die gravierende Auswirkungen hatten. Ich würde mich daher nicht blind darauf verlassen.
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 04.03.2016, 08:04.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Lohnsteuermerkmale kann ich kein 2. Mal abholen, warum?

    Hallo,

    dolfii hat doch alle Daten korrekt abgerufen für alle Arbeitnehmer -> jetzt fehlen ihm durch die Löschung x-Arbeitnehmer. Warum sollte das Finanzamt andere ELSTAM vorliegen haben ?
    Wenn es Änderungen gibt -> bei einzelnen AN, dann bekommt er doch eine Änderungsliste und kann die Daten aktuell halten.
    Ich wollte die Bruttoliste nicht schlecht reden, es ging nur um die Frage ob, sich der Aufwand lohnt ?

    @dolfii -> rufe doch mal dein Betriebsstättenfinanzamt an und mache mal eine Anfrage nach AN die bei dir arbeiten und wo du die Daten versehentlich gelöscht hast -> ob du als AG noch in der Datenbank erscheinst und dein Abruf vermerkt ist in der Historie.

    Tschüß

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Lohnsteuermerkmale kann ich kein 2. Mal abholen, warum?

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo Forumleser,

    das Finanzamt kann selbst schauen, was in ELSTAM hinterlegt ist, insofern hat der Arbeitgeber kein Problem.

    Tschüß
    Genau das ist doch der springende Punkt.

    Beispiel :

    Arbeitgeber rechnet mit Steuerklasse 3 ab.

    Laut Finanzamt wäre Steuerklasse 6 richtig.

    Folge : Arbeitgeber wird für die zu wenig gezahlte Lohnsteuer in Haftung genommen.

    Mit der Brrutto-Liste könnte der Arbeitgeber nun nachweisen, dass Steuerklasse 3 doch richtig war.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Lohnsteuermerkmale kann ich kein 2. Mal abholen, warum?

    Zitat von Forumleser Beitrag anzeigen
    .... Hinzu kommt, dass im Falle einer Prüfung nur so belegt werden kann, dass die Steuerklasse in der Lohnabrechnung auch zutreffend ist (Stichwort Haftungsrisiko für AG).
    Hallo Forumleser,

    das Finanzamt kann selbst schauen, was in ELSTAM hinterlegt ist, insofern hat der Arbeitgeber kein Problem.

    Tschüß

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  • Forumleser
    antwortet
    AW: Lohnsteuermerkmale kann ich kein 2. Mal abholen, warum?

    Die Anforderung der Bruttoliste ist genau dafür gedacht, die Daten bei Datenverlust wieder zu bekommen. Das Abrufen von Änderungen und die monatliche Prüfung ob eine Änderungsliste da ist, wird wohl nur sauber klappen, wenn auch die "alten" Ursprungsdaten im Programm vorhanden sind. Hinzu kommt, dass im Falle einer Prüfung nur so belegt werden kann, dass die Steuerklasse in der Lohnabrechnung auch zutreffend ist (Stichwort Haftungsrisiko für AG).

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Lohnsteuermerkmale kann ich kein 2. Mal abholen, warum?

    Hallo spark,

    das kann dolfii sich eigentlich sparen -> er vermisst ja nichts und hat ja in seinem Programm alle einmal abgeholten ELSTAM eingepflegt.
    Wenn einer ausscheidet ist erledigt -> meldet er ihn ab.
    Wenn sich was bei einem angemeldeten Arbeitnehmer ändert -> bekommt er eine Änderungsliste.

    Denn das Zertifikatsproblem was hinderlich gewesen wäre ist ja geklärt.

    Tschüß

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  • spark
    antwortet
    AW: Lohnsteuermerkmale kann ich kein 2. Mal abholen, warum?

    Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, eine sogenannte Brutto-Liste zu beantragen, die alle notwendigen ELStAM-Daten enthält. Diese Liste wird grundsätzlich elektronisch bereitgestellt. Der Abruf der Brutto-Liste muss mit dem gleichen Zertifikat erfolgen, mit dem der Arbeitgeber die Arbeitnehmer angemeldet hatte. Die Brutto-Liste kann ausschließlich beim Betriebsstättenfinanzamt beantragt werden.
    keine Erfahrung ob sich der Aufwand lohnt

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Lohnsteuermerkmale kann ich kein 2. Mal abholen, warum?

    Hallo dolfii,

    alles klar -> soll jetzt keine Belehrung sein ELSTAM = Elektronische Lohn STeuer Abzugsmerkmale.

    Tschüß

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  • dolfii
    antwortet
    AW: Lohnsteuermerkmale kann ich kein 2. Mal abholen, warum?

    Danke.
    Dachte eigentlich, dass bei der Abholung der neuen ELDTERAM auch die alten Merkmale abgeholt werden.

    Dann st ja gut.

    Nochmal vielen Dank !

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Lohnsteuermerkmale kann ich kein 2. Mal abholen, warum?

    Hallo dolfii,

    solange es keine Änderungen gab -> gibt es auch keine neuen Lohnsteuerabzugsmerkmale bereitgestellt.
    Da brauchst du dir keinen Kopf machen, da gelten alle vorhandenen in deinem Lohnprogramm weiter.

    Die eine Mitarbeiterin mit der Änderung -> war diese beim Finanzamt oder bei der Meldebehörde je nachdem wird das eingepflegt in ELSTAM und du solltest im Folgemonat eine Änderungsliste bekommen.

    Tschüß

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  • dolfii
    antwortet
    AW: Lohnsteuermerkmale kann ich kein 2. Mal abholen, warum?

    Erstmal danke für die schnelle Antwort.

    Die gelöschte Datei bezieht sich auf die ELSTERAM - Merkmal aus 2013, die ich bis zum versehentlich Löschen immer wieder aktualisiert habe.
    Daher musste ich diese neu anlegen.
    D.h. auch, die Mitarbeiter noch einmal neu anlegen.

    Zertifikat ist das alte und das funktioniert auch.

    Arbeitnehmer anmelden hat nicht geklappt, da schon angemeldet.
    Fehlermeldung habe ich bekommen , ist aber auch logisch.

    Mit der neuen ELSTERAM Datei und den darin gespeicherten Mitarbeitern, wollte ich die LOHNSTEUERmerkmale abrufen.
    Und da meldet er nur.....keine neue Merkmale vorhanden.
    Es werden gar keine Lohnsteuermerkmale angezeigt.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Lohnsteuermerkmale kann ich kein 2. Mal abholen, warum?

    Hallo dolfii,

    was meinst du mit eine ältere Datei von ELSTAM gelöscht ?

    Hast du jetzt ein neues Zertifikat ?
    Warum willst du deine Mitarbeiter neu anmelden -> das geht gar nicht, da müsstest du eine Fehlermeldung bekommen: Arbeitnehmer schon angemeldet.

    Wenn sich etwas ändert bei einem Arbeitnehmer bekommst du die monatlichen Änderungslisten in den ersten fünf Werktagen des Folgemonats.
    Wenn du ein neues Zertifikat verwendest -> kriegst du ein Problem, du hättest im voraus über das alte Zertifikat eine Ummeldung als Wechsel des Datenübermittlers machen müssen.

    Worum geht es dir konkret ?

    Tschüß

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