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Ehepartnert, getrennt oder nicht? Was trägt man als Familienstand ein?
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AW: Ehepartnert, getrennt oder nicht? Was trägt man als Familienstand ein?
Zitat von Braunp Beitrag anzeigenLst. Jahresausgleich.
Zitat von Braunp Beitrag anzeigendas Programm
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AW: Ehepartnert, getrennt oder nicht? Was trägt man als Familienstand ein?
Nein ich bin kein Steuerberater.
Ich mache es für eine bekannte. Und derzeit habe ich dieses Problem und dachte mir, da kann mir jemand bei helfen.
Lst. = Lohnsteuer
Ich nutze "SteuerSparErklärung 2015" von "steuertipps.de"
GrußZuletzt geändert von Braunp; 07.03.2015, 17:03.
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AW: Ehepartnert, getrennt oder nicht? Was trägt man als Familienstand ein?
dann schaue doch einmal, wem solche Tätigkeiten gestattet sind................Grüsse
Kontierung
in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft
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AW: Ehepartnert, getrennt oder nicht? Was trägt man als Familienstand ein?
Deine Bekannte ist also Arbeitgeber?
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
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AW: Ehepartnert, getrennt oder nicht? Was trägt man als Familienstand ein?
Nein meine Bekannte ist kein Arbeitgeber. Lediglich nur Arbeitnehmerin.
@ Kontierung:
Wie meinst du das? Ich darf doch wohl einer bekannten im Kreis bei sowas helfen? Man muss doch für solch sachen nicht zwingend einen Steuerberater bei rufen müssen?
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Aktuell bin ich auf den Stand gekommen das ich nun "dauernd getrennt" wählen muss.
Dort muss dann die Einzelveranlagung gegeben werden.
Nun erscheint dennoch das Feld das ich die 2te Person angeben muss. Kann ich dieses dann alles leer lassen oder muss ich diese ausfüllen.
Sprich: Persönliche Daten; Einkommen.
Meiner Meinung total irrelevant, da diese Person kein Kontakt zu Person B hat.
GrußZuletzt geändert von Braunp; 07.03.2015, 17:47.
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AW: Ehepartnert, getrennt oder nicht? Was trägt man als Familienstand ein?
Hallo,
NEIN, das ist nicht gestattet, das darf noch nicht mal ein steuerlich ausgebildeter Mitmensch...........
http://www.finanzen.sachsen.de/1272.htmlGrüsse
Kontierung
in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft
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