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Netto-Bezüge der Lohnbescheinigung in der Steuererklärung korrekt angeben

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    Netto-Bezüge der Lohnbescheinigung in der Steuererklärung korrekt angeben

    Guten Tag,

    ich habe die Betreuungskosten meiner Kinder in der Steuererklärung angegeben (ich benutze WISO steuer:Start 2015). Mein Arbeitgeber hat mir Mitte 2014 angeboten, die Betreuungskosten komplett zu übernehmen. Ich bekomme die Betreuungskosten als Netto-Bezug bezahlt (soll heißen, mein Brutto-Gehalt wird versteuert und auf das Netto-Gehalt legt der Arbeitgeber dann die Betreuungskosten obenauf).
    Nun weiß ich nicht, ob und wenn ja wie, ich diese Netto-Bezüge in der Steuererklärung angeben soll. Ich hatte mir überlegt, die die Zahlungen meines Arbeitgebers und die Betreuungskosten gegenüberzustellen, sodass ich letztlich +-0 hätte (in diesem Jahr noch nicht vollständig, ab 2015 dann komplett), allerdings würde das ja das Bild verfälschen.
    Könnten Sie mir bitte sagen, wie ich mich hier zu verhalten habe, bzw. wo ich evtl. Antworten finden würde?
    Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen,

    sk1985

    #2
    AW: Netto-Bezüge der Lohnbescheinigung in der Steuererklärung korrekt angeben

    Hallo,

    du erstellst eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung für einen Arbeitnehmer?
    In diesem Unterforum postest du .
    Da kannst du keine Betreuungskosten aufführen.
    Falls du eine Steuererklärung erstellen willst, such dir bitte das entsprechende Unterforum aus.
    Da wird dich geholfen.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Netto-Bezüge der Lohnbescheinigung in der Steuererklärung korrekt angeben

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      du erstellst eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung für einen Arbeitnehmer?
      In diesem Unterforum postest du .
      Da kannst du keine Betreuungskosten aufführen.
      Falls du eine Steuererklärung erstellen willst, such dir bitte das entsprechende Unterforum aus.
      Da wird dich geholfen.

      Gruß FIGUL
      Hallo und vielen Dank für Ihre Antwort.
      Welches Forum wäre denn das richtige für mich?
      Vielen Dank und Grüße,

      sk1985

      Kommentar


        #4
        AW: Netto-Bezüge der Lohnbescheinigung in der Steuererklärung korrekt angeben

        Steuerfreie Erstattungen des Arbeitgebers für die Kinderbetreuung sind in Zeile 68 der Anlage Kind anzugeben. Was gibt es da zu überlegen?

        Es gibt Unterforen für ElsterFormular, für die Web-Anwendung ElsterOnline-Portal und für käufliche Steuererklärungsprogramme, such dir das zu deiner Steuersoftware passende aus.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 06.05.2015, 22:14.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Netto-Bezüge der Lohnbescheinigung in der Steuererklärung korrekt angeben

          Ich verschieb's mal. Ändert aber nichts daran, dass man schon mal die Überschriften der einzelnen Foren durchlesen darf ...

          - - - Aktualisiert - - -

          Also ich verstehe Dich so, dass Dein Arbeitgeber Dir da einen steuerfreien Zuschuss zahlt. Wenn dem so ist, wäre im Jahr 2014 in der Anlage Kind in Zeile 68 das einzutragen. Wie das konkret im Wiso-Programm einzutragen ist, weiß ich nicht, da ich das Programm nicht nutze.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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