Anlage Unterhalt - "Anzahl der Personen im Haushalt"

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Anlage Unterhalt - "Anzahl der Personen im Haushalt"

    Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
    ...Wenn ich meine arme Mutter unterstütze und mein Vater ist steinreich schlägt ja die Erwerbsgemeinschaft zu, also sind zwei Personen einzutragen mit den Einkünften des Vaters..
    Hallo Laie123,

    wenn die arme Mutter mit dem steinreichen Vater im Haushalt lebt -> brauchst du doch keine Unterstützung leisten !

    Tschüß

    P.S. Über den Wahrheitsgehalt von Steuertipps in Büchern und im Netz müssen wir hier nicht diskutieren................
    Das ist auch kein Thema für das Forum mehr.

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  • Laie123
    antwortet
    AW: Anlage Unterhalt - "Anzahl der Personen im Haushalt"

    Hab das Buch mal gekauft. War nur ein aufreizender Titel. Im Buch, wenn s zur Sache ging hat er genau wie alle anderen, wahrheitsgetreu geschrieben, was geht und was nicht geht.

    Zu meiner Frage: Vielleicht sind nur die Personen einzutragen, die unterstützt werden. In dem Beispiel von Steuertipps, eine fünfköpfige Familie unterstützt zwei Personen. Also werden nur zwei Personen einzutragen. Versteh es trotzdem nicht. Wenn ich meine arme Mutter unterstütze und mein Vater ist steinreich schlägt ja die Erwerbsgemeinschaft zu, also sind zwei Personen einzutragen mit den Einkünften des Vaters. Und um da geht's ja wohl.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Anlage Unterhalt - "Anzahl der Personen im Haushalt"

    Wurde der Verfasser dieses Buches nicht selber wegen Steuerhinterziehung verknackt?

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Anlage Unterhalt - "Anzahl der Personen im Haushalt"

    Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
    .....Laut Anleitung: Wieviel Personen leben in dem Haushalt.
    Dann müsste man doch 5 Personen eintragen
    Hallo Laie123,

    das Thema war doch durch -> das hat @kloebi am 28.02.2018 beantwortet ->wenn drei Menschen in dem Haushalt leben, muss 3 eingetragen werden.
    In der Steuererklärung sollen nun mal wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden.

    Tschüß

    P.S. da gab es ja mal ein Buch Steuertipps mit 1000 legalen Tipps?????

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  • Laie123
    antwortet
    AW: Anlage Unterhalt - "Anzahl der Personen im Haushalt"

    Lebt der Empfänger im Ausland, müssen Sie in Zeile 5 den Wohnsitzstaat angeben. In Zeile 6 fragt das Formular die Anzahl der Personen ab, die mit dem Empfänger in diesem Haushalt wohnen genauer: in dieser Haushaltsgemeinschaft.

    Auf diese Personen wird Ihre Unterhaltsleistung nach Köpfen aufgeteilt. Das gilt auch, wenn in der Haushaltsgemeinschaft Personen leben, die keinen Unterhaltsanspruch gegen Sie haben. Traurige Konsequenz: Obwohl Ihre Unterhaltsleistung an den unterhaltsberechtigten Angehörigen sich entsprechend reduziert, dürfen Sie für die anderen Personen keine Unterhaltsleistungen geltend machen.

    Lebt der Unterstützte bzw. leben mehrere Unterstützte in Ihrem Haushalt? Dann ist die Abfrage in Zeile 6 missverständlich. Tragen Sie in diesem Fall die Anzahl der unterstützten Personen ein. Beispiel: Sie leben mit Ihrem Ehepartner und den gemeinsamen Kindern in einem Haushalt. Alle drei Kinder sind noch in Ausbildung. Kindergeld gibt es aber nur noch für das jüngste Kind. Die beiden älteren Kinder haben die Altersgrenze bereits überschritten, sind aber finanziell noch von Ihnen abhängig
    In diesem Fall tragen Sie in Zeile 6 eine 2 für die beiden Kinder ohne Kindergeldanspruch ein.

    Einem Text von Steuertipps entnommen.

    Laut Anleitung: Wieviel Personen leben in dem Haushalt.

    Dann müsste man doch 5 Personen eintragen
    Zuletzt geändert von Laie123; 13.03.2019, 18:44.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Anlage Unterhalt - "Anzahl der Personen im Haushalt"

    Hallo,

    auch meine volle Zustimmung, natürlich dürfen wir jetzt keine Programme aufzählen, die noch dazu gehören -> jeder hat ja seine Freiheit viel, wenig oder gar kein Geld für ein Steuerprogramm zu investieren.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage Unterhalt - "Anzahl der Personen im Haushalt"

    Nach meiner Erfahrung kann man mit diesem Softwareprodukt gut sparen. Vor allem wenn man es erst gar nicht kauft ...
    Das gilt nicht nur für dieses Produkt!

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Anlage Unterhalt - "Anzahl der Personen im Haushalt"

    Dafür muss man aber vor dem Absenden die maschinell vorbelegten Eingaben durchsehen um zu prüfen ob diese richtig sind.

    Nach meiner Erfahrung kann man mit diesem Softwareprodukt gut sparen. Vor allem wenn man es erst gar nicht kauft und seine Erklärung gleich mit ELSTER Formular macht.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Anlage Unterhalt - "Anzahl der Personen im Haushalt"

    Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen

    Eine 1. Auf jeden Fall macht meine Software das so. (SteuerSparerklärung)
    Hallo Laie123,

    deshalb heißt die Software auch Steuersparerklärung, sie belegt die 1 als Mindestanzahl für den Unterhalt vor und du sparst damit eventuell Arbeit ->eine Eintragung weniger.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage Unterhalt - "Anzahl der Personen im Haushalt"

    Die Anlage heißt richtig Anlage Unterhalt, nicht zu verwechseln mit der Anlage U, die es ebenfalls gibt.


    http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...rg&c=n&d=x&t=x

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  • Laie123
    antwortet
    AW: Anlage Unterhalt - "Anzahl der Personen im Haushalt"

    Die Software heiß Steuertipps SteuerSparerklärung von der akademischen.
    Vielleicht liegt eine Verwechslung vor. Ich dachte mal eine Anleitung zur Anlage U gefunden zu haben, wo behauptet wurde die Frage zu den Personen missverständlich sei. Ich finde die Stelle nicht mehr. Abhacken, war wohl ein Flop.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Anlage Unterhalt - "Anzahl der Personen im Haushalt"

    Und wie heißt die Software, wenn man fragen darf ?

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  • Febedie
    antwortet
    AW: Anlage Unterhalt - "Anzahl der Personen im Haushalt"

    @Laie123: Deine Software legt fest, wieviel Personen in dem Haushalt leben? Inkl. möglicher Kinder, Lebenspartner etc.?
    Wow...das ist ja mal was.

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  • Laie123
    antwortet
    AW: Anlage Unterhalt - "Anzahl der Personen im Haushalt"

    In Zeile 6 wird nach der Anzahl der Personen gefragt, die in dem Haushalt lt. Zeile 4 lebten.
    Frage: Welche Zahl muss hier rein? Eine "1" (also nur unser Sohn) oder eine "3" (unser Sohn und wir als Eltern)?

    Eine 1. Auf jeden Fall macht meine Software das so. (SteuerSparerklärung)

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  • Febedie
    antwortet
    AW: Anlage Unterhalt - "Anzahl der Personen im Haushalt"

    Letztendlich könnt nur ihr wissen, ob unter der gleichen Anschrift zwei getrennte Haushalte existieren sind oder nur ein gemeinsamer. Dementsprechend sind die Einträge vorzunehmen.

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