Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Möbel einmalig absetzen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Möbel einmalig absetzen

    Hallo,

    ich habe mehrere Möbelstücke für die Einrichtung meines Arbeitszimmers gekauft und möchte diese nun in die Steuer reinnehmen.
    Es sind 5 Teile, zusammen haben sie 1500 Euro gekostet und keines kommt über die 800,- Euro.
    Außerdem möchte ich diese Teile nicht über mehrere Jahre abschreiben sondern nur einmalig.

    Jetzt meine Frage, wo ich das bei Elster notiere?
    Gehe ich zu GWG- dann erscheint nur "Sammelposten" und da ich nur einen Betrag eintragen kann- sind das dann die 1500 und es würde über die Jahre abgeschrieben, was ich nicht will.
    Mehrere Felder- in denen ich diese Posten einzeln auflisten könnte- werden nicht angezeigt.

    Alternativ scheint es dann nur noch die AfA zu geben- Zeile 33 - wenn diese 1500 dort hineingeschrieben werden, ändert sich aber an der oben rechts angezeigten Summe gar nichts, also kann das doch auch nicht richtig sein!?

    Kann mir jemand sagen, wo ich diese Teile nun richtig eintragen kann?

    lieben Dank im voraus
    Moni

    #2
    AW: Möbel einmalig absetzen

    Geht es um eine EÜR? Dort gibt es eine eigene Zeile 33 für GWG. Man kann bzw. muss da nichts einzeln eintragen.

    Die einzelnen Möbel nimmst du, soweit sie über 250,00 € gekostet haben, in ein gesondertes Verzeichnis auf.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Möbel einmalig absetzen

      Hallo Charlie,

      Danke schon mal, für diese Infos.
      Ja, es geht um die EÜR.

      Zeile 33 ist in unserem Dokument AFA. ( GWG kommt als Seite dahinter)
      Dort habe ich jetzt den gesamten Betrag eingetragen.

      Dieses "gesonderte Verzeichnis" finde ich wo?

      lieben Gruß
      Moni

      Kommentar


        #4
        AW: Möbel einmalig absetzen

        Dieses "gesonderte Verzeichnis" finde ich wo?
        Das Verzeichnis muss selbst erstellt werden, falls sich diese Angaben nicht aus der Buchhaltung ergeben (§ 6 Abs. 2 Satz 4 und 5 EStG).

        https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html

        Die von mir angegebene Zeilennummer gab es auch schon 2017. Die amtliche Kennzahl für das GWG-Feld ist 132, stimmt wenigstens die überein?

        Welches Programm wird für die EÜR verwendet?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Möbel einmalig absetzen

          DAs Programm ist "Quick-Steuer".

          Die Durchnummerierung erfasst GWG bei diesem Programm nicht mehr. Ziffern werden vergeben bis Nr 92. Danach folgen unnummeriert: "Wirtschaftsgüter im Anlageverzeichnis",Unbewegliche Wirtschaftsgüter, immaterielle WG, bewegliche WG, und dann GWG.

          Die Ziffer 33 ist hier "AfA Anlage- Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter".

          tut mir leid, dass ich das jetzt was kompliziert aufzähle- ich bin damit noch ganz neu unterwegs.

          Heißt "Verzeichnis selbst erstellen", ich schreibe alles in eine exel-Tabelle und schicke es dann separat mit allen Nummern dem Finanzamt mit?

          lg Moni

          Kommentar


            #6
            AW: Möbel einmalig absetzen

            Warum postest Du das dann im Unterforum von Mein Elster, wenn es genau dafür ein Unterforum gibt ? Ich verschiebe mal.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Möbel einmalig absetzen

              Dankeschön fürs Verschieben.

              Kommentar


                #8
                AW: Möbel einmalig absetzen

                Du musst das Verzeichnis nur führen, vorgelegt werden muss es nur auf Anforderung des Finanzamts.

                Bei Quicksteuer werden offenbar untypische Begriffe verwendet, wenn es da wirklich heißt: AfA Anlage- Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter

                Der Begriff AfA ist für GWG's schon etwas gewöhnungsbedürftig.

                Vielleicht kannst da das Verzeichnis auch gleich mit Quicksteuer erstellen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Möbel einmalig absetzen

                  Also ich verstehe es leider immer noch nicht richtig- ich fass mal zusammen, was ich verstehe.

                  AfA bedeutet, ich möchte etwas über einen Zeitraum abschreiben- will ich aber nicht.
                  Ergo: AfA kann nicht richtig für meine 5 Möbelstücke sein.

                  Bei GWG kann ich einmalig absetzen- habe leider nur ein Feld, was sich "Sammelposten" nennt (kann also die 5 nicht einzeln auflisten).
                  Danach sieht es dann aus, als ob ich nur 1 Teil habe und das wird dann vermutlich nicht anerkannt, weil es >800 Euro ist.
                  Das löse ich dann, indem ich eine Liste mitschicke.
                  Ist das jetzt so richtig?

                  Jetzt kam ein Bekannter und meinte, ich könnte die Möbel auch als Werbungskosten angeben- ist das möglich?

                  lg Moni

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Möbel einmalig absetzen

                    In den Sammelposten gehören GWG nicht, da würden sie nämlich über 5 Jahre mit jeweils 20% abgeschrieben.

                    Direkt als Aufwand dürfen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nur behandelt werden, wenn sie netto weniger als 250,00 € gekostet haben.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Möbel einmalig absetzen

                      ok- also wo setze ich jetzt die Möbel für die Direktabschreibung hin?

                      GWGs können doch bis 800 Euro sofort abgesetzt werden - wieso stimmt dann GWG für mich nicht??

                      Wenn das Erklären zu kompliziert wird, reicht mir auch einfach nur die Klarheit, wo ich es jetzt reinschreibe. (wobei ich gerne verstehen würde, wie sich das zusammen setzt).
                      AfA, GWG, Werbungskosten?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Möbel einmalig absetzen

                        Schau mal, ob du unter Abschreibung einen Unterpunkt Abschreibungswahl GWG findest. Dort sollte eine Auswahl zwischen GWG Sofortabschreibung und GWG Sammelposten möglich sein.

                        Du musst dort GWG Sofortabschreibung auswählen.

                        Ich kann das nicht mit Quicksteuer nachstellen, ich habe nur die Testversion eines ähnlichen Programms im Einsatz.

                        Außerdem ist bei uns momentan das Internet massiv gestört. Das erschwert es, Antworten zu geben
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Möbel einmalig absetzen

                          Danke schonmal, ich werde sehen, was ich finde.
                          Damit komme ich dann aber auch zu der Frage, ob ihr ein Programm empfehlen könnt.
                          Zumindest kann sicher jeder von seinen Erfahrungen berichten und ich dann aussuchen, was leichter in der Handhabung wäre, als es Quicksteuer offenbar ist.

                          lg Moni

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Möbel einmalig absetzen

                            Hallo Monibra,

                            hauptsächlich geht es hier um die kostenlosen Angebote der Finanzverwaltung die Software Elsterformular und die Webanwendung Mein Elster.

                            Hier gibt es ein Unterforum für andere Programme, wenn man da mal so etwas querliest, gibt es auch mit kostenpflichtiger Software allerhand Klippen und Bugs.
                            Jeder muss für sich entscheiden, was stelle ich für Anforderungen und erwarte ich vom Programm usw.
                            Grundsätzlich gibt es ja auch für Kaufprogramme einen Support der jeweiligen Herausgeber, die eigentlich am besten Hilfestellung geben könnten oder sollten.
                            Was aber offensichtlich auch nicht so ist, weil eben dann die Anwender hier landen.

                            Tschüß

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Möbel einmalig absetzen

                              Wie @holzgoe schon angemerkt hat, sind die meisten kommerziellen Programme gar nicht so einfach zu bedienen, wie die Anbieter immer glauben machen wollen.

                              Ich teste immer wieder mal eins, aber so richtig überzeugt hat mich noch keines der Programme. Heuer habe ich mir bei ALDI für 4 € einen Klone von Tax gekauft,

                              das ist mindestens so gut wie Taxman oder Quicksteuer, die ich alle auch schon mal ausprobiert habe.

                              Was man bei einer selbständigen Tätigkeit allerdings durchaus mal ausprobieren sollte, ist der bei Taxman beigefügte Einnahmen-Überschuss-Rechner. Das ist ein

                              abgespecktes Buchhaltungsprogramm zum Erstellen der EÜR und auch von USt.-Voranmeldungen. Eventuell ist der bei Quicksteuer Deluxe auch dabei.

                              Der läuft unabhängig von den eigentlichen Steuerprogrammen, man muss sich allerdings gewisse Grundkenntnisse in der Buchhaltung aneignen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X