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WISO - Günstigerprüfung Kindergeld und Kinderfreibetrag bei Kind im Ausland

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: WISO - Günstigerprüfung Kindergeld und Kinderfreibetrag bei Kind im Ausland

    Auch wenn ich nicht angesprochen war, hier eine gute Fundstelle:


    BMF-Schreiben vom 07.12.2011, BStBl I 2011, 1243
    BMF-Schreiben vom 08.02.2016, BStBl I 2016, 226

    Steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder nach § 32 Absatz 4 Satz 2 und 3 EStG ab 2012

    Randziffer 28:
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Absatz 4 Satz 1 bis 3 EStG vorliegen, ist auf den Kalendermonat abzustellen. Es genügt, wenn in dem jeweiligen Monat an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

    Betrifft zwar die frage ob ein Kind in Ausbildung ist oder nicht, kann aber für die Berücksichtigung von Inlands oder Auslandsverhältnissen nicht anderes gelten.
    Im Zweifelsfall zu Gunsten des Stpfl.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: WISO - Günstigerprüfung Kindergeld und Kinderfreibetrag bei Kind im Ausland

    Geht es etwas genauer ? Nach meiner Erinnerung ist die Zahl der Kommentare zum EStG mindestens zweistellig. Welches Schweinderl hättest du denn gerne ?

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: WISO - Günstigerprüfung Kindergeld und Kinderfreibetrag bei Kind im Ausland

    Hallo marmeladenscout,

    das wäre der Kommentar zum EStG-Paragrafen.

    Tschüß

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  • marmeladenscout
    antwortet
    AW: WISO - Günstigerprüfung Kindergeld und Kinderfreibetrag bei Kind im Ausland

    Danke euch beiden!
    @holzgoe: Wo kann man denn die Anmerkungen 176 und 178 einsehen?

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: WISO - Günstigerprüfung Kindergeld und Kinderfreibetrag bei Kind im Ausland

    Hallo marmeladenscout,

    ein Blick ins Gesetz sollte das aufklären -> § 32 EStG Abs. 6 Satz 4 und Satz 5 mit Anmerkungen 176 und 178 -> sollte das Ergebnis bringen Kürzung erst ab vollem Monat April.


    Auch das Problem zu 1. ist ja offensichtlich ein Programmierproblem von WISO.

    Tschüß

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: WISO - Günstigerprüfung Kindergeld und Kinderfreibetrag bei Kind im Ausland

    Angefangene Monate zählen m. W. mit für den KFB vgl. § 32 Absatz 6 Satz 5 EStG. Da die Voraussetzungen für den vollen KFB im März noch teilweise erfüllt waren, greift die Kürzung erst ab April.

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  • WISO - Günstigerprüfung Kindergeld und Kinderfreibetrag bei Kind im Ausland

    Hallo,
    Ich benutze das WISO steuer:Sparbuch 2019 für die Einkommensteuererklärung 2018. Vielleicht kennst sich hier jemand aus mit Kindern im Ausland.
    1.Kindergeld bei Kind im Nicht-EU-Ausland:
    Wenn ein Kind von mir in einem Drittland (Marokko) seinen Wohnsitz hat, habe ich meines Wissens nach keinem Anspruch auf deutsches Kindergeld, jedoch einen Anspruch auf den Kinderfreibetrag. Für die Günstigerprüfung vergleicht WISO steuer:Sparbuch meinen Anspruch auf Kinderfreibetrag mit dem deutschen Kindergeld obwohl ich doch hierauf keinen Anspruch habe. Müsste er für die Günstigerprüfung das Kindergeld nicht mit 0 Euro ansetzen und damit automatisch der Kinderfreibetrag berücksichtigt werden?
    2. Abzug beim Kinderfreibetrag gemäß Ländergruppenaufteilung:
    Wenn das Kind am 15.3. seinen Wohnsitz von Deutschland nach Marokko verlegt, zieht WISO ab dem Monat März -75 Prozent pro Monat vom Kinderfreibetrag ab. Gebe ich denselben Fall in MeinElster ein, wird ab April -75 Prozent abgezogen. Der Abzug schein wohl grundsätzlich berechtigt entsprechend der Ländergruppenteilung.
    https://www.haufe.de/steuern/steuer-...HI9873588.html
    Nur wer hat hier Recht in Bezug auf den ersten Monat, beginnt der Abzug im März oder im April?
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