AW: WISO - Günstigerprüfung Kindergeld und Kinderfreibetrag bei Kind im Ausland
Auch wenn ich nicht angesprochen war, hier eine gute Fundstelle:
BMF-Schreiben vom 07.12.2011, BStBl I 2011, 1243
BMF-Schreiben vom 08.02.2016, BStBl I 2016, 226
Steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder nach § 32 Absatz 4 Satz 2 und 3 EStG ab 2012
Randziffer 28:
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Absatz 4 Satz 1 bis 3 EStG vorliegen, ist auf den Kalendermonat abzustellen. Es genügt, wenn in dem jeweiligen Monat an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
Betrifft zwar die frage ob ein Kind in Ausbildung ist oder nicht, kann aber für die Berücksichtigung von Inlands oder Auslandsverhältnissen nicht anderes gelten.
Im Zweifelsfall zu Gunsten des Stpfl.
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Keine Ankündigung bisher.
WISO - Günstigerprüfung Kindergeld und Kinderfreibetrag bei Kind im Ausland
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Geht es etwas genauer ? Nach meiner Erinnerung ist die Zahl der Kommentare zum EStG mindestens zweistellig. Welches Schweinderl hättest du denn gerne ?
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Hallo marmeladenscout,
das wäre der Kommentar zum EStG-Paragrafen.
Tschüß
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Danke euch beiden!
@holzgoe: Wo kann man denn die Anmerkungen 176 und 178 einsehen?
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Hallo marmeladenscout,
ein Blick ins Gesetz sollte das aufklären -> § 32 EStG Abs. 6 Satz 4 und Satz 5 mit Anmerkungen 176 und 178 -> sollte das Ergebnis bringen Kürzung erst ab vollem Monat April.
Auch das Problem zu 1. ist ja offensichtlich ein Programmierproblem von WISO.
Tschüß
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AW: WISO - Günstigerprüfung Kindergeld und Kinderfreibetrag bei Kind im Ausland
Angefangene Monate zählen m. W. mit für den KFB vgl. § 32 Absatz 6 Satz 5 EStG. Da die Voraussetzungen für den vollen KFB im März noch teilweise erfüllt waren, greift die Kürzung erst ab April.
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marmeladenscout hat ein Thema erstellt WISO - Günstigerprüfung Kindergeld und Kinderfreibetrag bei Kind im Ausland.WISO - Günstigerprüfung Kindergeld und Kinderfreibetrag bei Kind im Ausland
Hallo,
Ich benutze das WISO steuer:Sparbuch 2019 für die Einkommensteuererklärung 2018. Vielleicht kennst sich hier jemand aus mit Kindern im Ausland.
1.Kindergeld bei Kind im Nicht-EU-Ausland:
Wenn ein Kind von mir in einem Drittland (Marokko) seinen Wohnsitz hat, habe ich meines Wissens nach keinem Anspruch auf deutsches Kindergeld, jedoch einen Anspruch auf den Kinderfreibetrag. Für die Günstigerprüfung vergleicht WISO steuer:Sparbuch meinen Anspruch auf Kinderfreibetrag mit dem deutschen Kindergeld obwohl ich doch hierauf keinen Anspruch habe. Müsste er für die Günstigerprüfung das Kindergeld nicht mit 0 Euro ansetzen und damit automatisch der Kinderfreibetrag berücksichtigt werden?
2. Abzug beim Kinderfreibetrag gemäß Ländergruppenaufteilung:
Wenn das Kind am 15.3. seinen Wohnsitz von Deutschland nach Marokko verlegt, zieht WISO ab dem Monat März -75 Prozent pro Monat vom Kinderfreibetrag ab. Gebe ich denselben Fall in MeinElster ein, wird ab April -75 Prozent abgezogen. Der Abzug schein wohl grundsätzlich berechtigt entsprechend der Ländergruppenteilung.
https://www.haufe.de/steuern/steuer-...HI9873588.html
Nur wer hat hier Recht in Bezug auf den ersten Monat, beginnt der Abzug im März oder im April?Stichworte: -
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