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Persönliches Elster-Zertifikat verwenden für Mandanten

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    Persönliches Elster-Zertifikat verwenden für Mandanten

    Hallo zusammen,

    ich bin Dienstleister für ca. 1 Dutzend ausgewählter Mandanten; aktuell arbeite ich mit der Software von Lexware (Haufe) - konkret: Financial Office Premium.

    Zu den von mir übernommenen Aufgaben gehören (u.a.) die Lohnbuchhaltung (einschließlich der Übermittlung der LSt-Anmeldungen); meine Frage ist die Folgende:

    Kann bzw. darf ich im Programm Lexware für die Übermittlung aller Lohnmeldung, d.h. auch monatlichen ELStAM-Meldungen, meine eigenes Elster-Zwrtifikat verwenden; oder muss ich das Elster Zertifikat der jeweiligen Mandanten verwenden?

    Ich würde gerne das ständige "switchen" der Elster-Zertifikate beenden und nur ein Elster-Zertifikat verwenden (nämlich mein persönliches Zertifikat); für die Richtigkeit hafte ich ohnehin und eine jeweilige Vollmacht besteht auch.

    Zusätzlich müsste ich nicht mehr auf die Rückmeldung (z.B. ELStAM) der Behörden warten. Ich kann ein Zertifikats-Wechsel nämlich nur machen, sofern ich alle "Antworten" abgeholt habe. Sofern ich einen Wechsel vorher schon mache, kann ich die ANtworten nicht mehr sehen.

    Der Vollständigkeit halber: Es besteht mit jedem Mandanten ein Vertrag inkl. Vollmacht; weiter erfolgt eine Übermittlung nur vorheriger Abstimmung mit dem jeweiligen Mandanten. Meine Mandanten geben mir jeweils einen Zugang über Ihr eigenes Elster-Zertifikat; mit ist es vertraglich untersagt, das Elster-Zertifikat der jeweiligen Mandanten (1) auf www.elster.de sowie (2) in irgendeinem anderen Programm zu verwenden. Das heißt, ich darf das jeweilige Zertifikat nur in Lexware verwenden darf (und werde).

    Ich bedanke mich im Voraus für Eure Unterstützung!

    VG

    #2
    Hallo Buchhaltung-Aktuell,

    du müsstest dich für jeden deiner Mandanten die Arbeitgeber sind mit deinem Zertifikat als Datenübermittler eintragen, dann bekommst du auch die ELSTAM-Meldungen.
    An- und Abmeldungen von einzelnen Arbeitnehmern werden ja sofort verarbeitet und zurück gemeldet. Änderungslisten gibt es ja immer am Anfang eines neuen Monats für betroffene Arbeitnehmer. Diese musst du natürlich über den Datenaustausch auch abrufen.

    Tschüß

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