Vermögenswirksame Leistungen abrufen

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  • ElNeu24
    Neuer Benutzer
    • 20.11.2024
    • 22

    #1

    Vermögenswirksame Leistungen abrufen

    Servus Experten

    Mein tax-Programm sagt in seiner Hilfe zum Eintrag Vermögenswirksamer Leistungen u.a.:

    "Das Anlageinstitut übermittelt die Daten zu den vermögenswirksamen Leistungen elektronisch an das Finanzamt."

    Ich kann aber beim Bescheidabruf bei Elster dazu nichts finden.

    Muss ich da das Anlageinstitut erst dazu auffordern/berechtigen das an das FA zu senden?

    Danke und Gruß​
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45984

    #2
    Muss ich da das Anlageinstitut erst dazu auffordern/berechtigen das an das FA zu senden?
    Der elektronischen Übermittlung zustimmen musste man zwar bei Neuverträgen (Abschluss nach 25. Mal 2018),

    bei Altverträgen aus der Zeit davor jedoch nicht. Das ist also schon einige Jahre so geregelt.

    Soweit ich das im Kopf habe, wird die Bescheinigung nicht zum Abruf bereitgestellt, für die Höhe der Steuer hat die ja keine Bedeutung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • ElNeu24
      Neuer Benutzer
      • 20.11.2024
      • 22

      #3
      Merci Charlie24

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