Hallo,
Ich möchte mein geschäftlich genutztes Handy privat nutzen, da ich mir ein neues geschäftliches Handy gekauft habe.
Ich habe in meinem Anlagenverzeichnis in der EÜR 2011 das alte geschäftlich genutze Handy mit einem "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraum" von 561 EUR zustehen. Ich kann es für 2011 noch mit 90 EUR abschreiben. Es bleibt ein Restbuchwert von 470 EUR.
Was passiert mit dem Restbuchwert wenn das Handy in mein Privates Vermögen übernommen wird? Wie trage ich das in der EÜR ein? Welche Zeilen?
Wie verhält sich das dann mit der Umsatzsteuer?
Danke für jede Hilfe.
Ich möchte mein geschäftlich genutztes Handy privat nutzen, da ich mir ein neues geschäftliches Handy gekauft habe.
Ich habe in meinem Anlagenverzeichnis in der EÜR 2011 das alte geschäftlich genutze Handy mit einem "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraum" von 561 EUR zustehen. Ich kann es für 2011 noch mit 90 EUR abschreiben. Es bleibt ein Restbuchwert von 470 EUR.
Was passiert mit dem Restbuchwert wenn das Handy in mein Privates Vermögen übernommen wird? Wie trage ich das in der EÜR ein? Welche Zeilen?
Wie verhält sich das dann mit der Umsatzsteuer?
Danke für jede Hilfe.