Hallo zusammen,
Ich habe jetzt schon einige Beiträge gelesen aber verstehe das noch immer nicht so ganz mit der Steuererklärung als Student?!
-ich habe 4 1/2 Jahre als Teilzeit gearbeitet,habe im Sep. gekündigt und im Oktober mein Studium angefangen
-ich habe davor eine Schulische Ausbildung gemacht und mein Abitur danach nachgeholt
-jetzt bin ich endlich beim Studium angekommen und habe sehr hohe Materialkosten bzw. musste ich mir alles neu anschaffen, vom Pc bis zu jeglichen stiften,markern etc.
-ach so ich bekomme Bafög (wenn der Antrag mal durch sein sollte)
ich habe jetzt den darunter stehenden text gefunden und frage mich ob er auf mich zutrifft?!
{Dies gilt aber nur für Studenten, die neben dem Studium auf Lohnsteuerkarte oder freiberuflich arbeiten.} Eine Ausnahme für die Erststudiumsregel gilt für Studenten, die schon eine Ausbildung absolviert haben. Sie dürfen die Kosten auch als Werbungskosten geltend machen. Wer die Ausgaben für sein Studium später bei der Steuererklärung ansetzen möchte, der hat die Möglichkeit sogenannte vorweggenommene Werbungskosten in der Anlage N geltend zu machen.
Was genau sind Werbungskosten?
Als Werbungskosten können geltend gemacht werden: Studien-, Schul- und Lehrgangsgebühren, Fachbücher, Computer, Schreibtisch, Bücherregal und andere Arbeitsmittel. Des Weiteren haben Studenten die Möglichkeit einen Verpflegungsmehraufwand, die Kosten für auswertige Unterbringung und unter Umständen ein Arbeitszimmer anzusetzen. Besonders ergiebig sind Fahrten zu einer Lerngruppe. Hierbei sollte aber eine detaillierte Aufzeichnung der einzelnen Fahrten vorliegen.
vielen lieben dank und ich würde mich über antworten freuen!!
Ich habe jetzt schon einige Beiträge gelesen aber verstehe das noch immer nicht so ganz mit der Steuererklärung als Student?!
-ich habe 4 1/2 Jahre als Teilzeit gearbeitet,habe im Sep. gekündigt und im Oktober mein Studium angefangen
-ich habe davor eine Schulische Ausbildung gemacht und mein Abitur danach nachgeholt
-jetzt bin ich endlich beim Studium angekommen und habe sehr hohe Materialkosten bzw. musste ich mir alles neu anschaffen, vom Pc bis zu jeglichen stiften,markern etc.
-ach so ich bekomme Bafög (wenn der Antrag mal durch sein sollte)
ich habe jetzt den darunter stehenden text gefunden und frage mich ob er auf mich zutrifft?!
{Dies gilt aber nur für Studenten, die neben dem Studium auf Lohnsteuerkarte oder freiberuflich arbeiten.} Eine Ausnahme für die Erststudiumsregel gilt für Studenten, die schon eine Ausbildung absolviert haben. Sie dürfen die Kosten auch als Werbungskosten geltend machen. Wer die Ausgaben für sein Studium später bei der Steuererklärung ansetzen möchte, der hat die Möglichkeit sogenannte vorweggenommene Werbungskosten in der Anlage N geltend zu machen.
Was genau sind Werbungskosten?
Als Werbungskosten können geltend gemacht werden: Studien-, Schul- und Lehrgangsgebühren, Fachbücher, Computer, Schreibtisch, Bücherregal und andere Arbeitsmittel. Des Weiteren haben Studenten die Möglichkeit einen Verpflegungsmehraufwand, die Kosten für auswertige Unterbringung und unter Umständen ein Arbeitszimmer anzusetzen. Besonders ergiebig sind Fahrten zu einer Lerngruppe. Hierbei sollte aber eine detaillierte Aufzeichnung der einzelnen Fahrten vorliegen.
vielen lieben dank und ich würde mich über antworten freuen!!