Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einige Fragen zu Auslandsumzug (außerhalb EU)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einige Fragen zu Auslandsumzug (außerhalb EU)

    Meine Frau und ich sind 2012 nach Kanada umgezogen und wissen nicht genau, wie wir das alles bei der deutschen Einkommenssteuererklärung angeben sollen, insbesondere bei den Fahrtkosten zur Arbeit und der Anlage N-AUS. Hier ein paar Eckdaten von mir:
    * 1.1. bis 15.11. Wohnort in Deutschland, Arbeit in Deutschland, Fahrt mit ÖPNV
    * 16.11. bis 29.11. Wohnort in Deutschland, arbeitslos
    * 29.11. bis 31.12. Wohnort in Kanada, arbeitslos

    Die Eckdaten meiner Frau sind komplizierter:
    * 1.1. bis 30.6. Wohnort in Deutschland, Arbeit in Deutschland, Steuern an deutsches Finanzamt abgeführt, Fahrt mit ÖPNV
    * 1.7. Wohnort in Deutschland, arbeitslos
    * 2.7. bis 29.11. Wohnort in Deutschland, Homeoffice (d.h. Tätigkeit zu Hause) für deutschen Arbeitgeber, Steuern an deutsches Finanzamt abgeführt
    * 5.8. bis 12.8. Auswärtstätigkeit für diesen deutschen Arbeitgeber in den USA, komplett vom Arbeitgeber bezahlt
    * 29.11. bis 11.12. Wohnort in Kanada, Arbeit in Kanada für deutschen Arbeitgeber (d.h. Tätigkeit im Büro der kanadischen Tochterfirma, Gehalt kam von deutscher Tochterfirma, Firmenzentrale ist in USA), Steuern an deutsches Finanzamt abgeführt, Fahrt mit ÖPNV
    * 12.12. bis 31.12. Wohnort in Kanada, Arbeit in Kanada, Steuern an kanadisches Finanzamt abgeführt, Fahrt mit ÖPNV

    All unsere Einkünfte bis 11.12. sollen in Deutschland versteuert werden, ab 12.12. in Kanada. Auf den drei Steuererklärungen (Deutschland, Kanada und Provinz Québec) werden aber, soweit ich das verstanden habe, die Einkünfte des gesamten Jahres erwähnt. Wie genau muss ich in der deutschen Steuererklärung machen?

    Wie ist es eigentlich mit Kapitaleinkünften? Bis zu welchem Stichtag sind unsere Zinsen bei deutschen Bankkonten in Deutschland steuerpflichtig?

    Gibt es einen offiziellen CAD-EUR-Wechselkurs, den man verwenden muss?

    Und noch eine Frage, die nichts mit dem Auslandsumzug zu tun hat: Wir haben im August 2012 geheiratet. Trage ich in die Anlage N Steuerklasse 1 ein, wenn das auf der Steuerbescheinigung steht oder Steuerklasse 4, weil wir die zum Jahresende hatten?
Lädt...
X