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Studiengebühren als Darlehen der NRW-Bank im Verlustvortrag
Studiengebühren als Darlehen der NRW-Bank im Verlustvortrag
Kann ich für einen Verlustvortrag die Studiengebühren angeben, auch wenn ich diese über ein Darlehen der NRW-Bank bezahlt habe und dieses mir in ein paar Jahren auf Grund der hohen Bafögschulden voraussichtlich erlassen wird?