In der Anlage ST sind Absetzungen für Abnutzungen nach § 7 ESTG anzugeben.
Ich habe im Bereich "Betriebsausgaben" zwei Sammelposten (Abschreibung auf 5 Jahre verteilt): Sammelposten 2010 (Computer u. ä.; Betrag der Sammelpostenauflösung in 2013: 100 Euro) und Sammelposten 2013 (Computer u.ä., Betrag der Sammelpostenauflösung in 2013: 90 Euro).
Handelt es sich bei diesen Sammelposten um "Absetzungen für Abnutzungen nach § 7 ESTG"? Und falls ja: Ist als Betrag 190 Euro (d.h. die Summe der beiden Sammelpostenauflösungen) einzutragen?
Vielen Dank im voraus für eine Antwort.
Ich habe im Bereich "Betriebsausgaben" zwei Sammelposten (Abschreibung auf 5 Jahre verteilt): Sammelposten 2010 (Computer u. ä.; Betrag der Sammelpostenauflösung in 2013: 100 Euro) und Sammelposten 2013 (Computer u.ä., Betrag der Sammelpostenauflösung in 2013: 90 Euro).
Handelt es sich bei diesen Sammelposten um "Absetzungen für Abnutzungen nach § 7 ESTG"? Und falls ja: Ist als Betrag 190 Euro (d.h. die Summe der beiden Sammelpostenauflösungen) einzutragen?
Vielen Dank im voraus für eine Antwort.