Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu dem Formular Anlage L und der Ermittlung meines Gewinns aus Forstwirtschaft.
Die Gewinn Berechnung für einen kleinen Forstbetrieb ist ja eigentlich simpel:
+ Netto Erlöse
- 55% Ausgabenpauschale
+ Grundsumme abhängig von Hektarwert und Hektarzahl
- Freibetrag von 1534 Euro auf forstwirtschaftlichen Gewinn
In den Zeilen 102-105 errechne ich meinen Gewinn gemäß §51 EStDV für die Holzerlöse. Also wie oben angegeben Netto Erlöse minus Ausgabenpauschale
In Zeile 7 trage ich ja meinen Gesamtgewinn nach §13a ein. Da muss ich dann doch Grundsumme addieren und Freibetrag abziehen, oder?
Falls dem so ist, wundert mich, dass diese beiden Beträge nicht irgendwo gesondert im Formular aufgeführt sind.
Gruß
Sascha
ich habe eine Frage zu dem Formular Anlage L und der Ermittlung meines Gewinns aus Forstwirtschaft.
Die Gewinn Berechnung für einen kleinen Forstbetrieb ist ja eigentlich simpel:
+ Netto Erlöse
- 55% Ausgabenpauschale
+ Grundsumme abhängig von Hektarwert und Hektarzahl
- Freibetrag von 1534 Euro auf forstwirtschaftlichen Gewinn
In den Zeilen 102-105 errechne ich meinen Gewinn gemäß §51 EStDV für die Holzerlöse. Also wie oben angegeben Netto Erlöse minus Ausgabenpauschale
In Zeile 7 trage ich ja meinen Gesamtgewinn nach §13a ein. Da muss ich dann doch Grundsumme addieren und Freibetrag abziehen, oder?
Falls dem so ist, wundert mich, dass diese beiden Beträge nicht irgendwo gesondert im Formular aufgeführt sind.
Gruß
Sascha