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Abzug von Versicherungsbeiträgen bei Krankengeld

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    Abzug von Versicherungsbeiträgen bei Krankengeld

    Im Beitrag hat man den Anschein, dass die Versicherungsbeiträge zum Krankengeld auf der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen sind. Dies ist aber laut Steuerrecht falsch, da Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen nach § 3c Einkommensteuergesetz nicht abgezogen werden dürfen.

    Die Versicherungsbeiträge zum Krankengeld sind daher in der Einkommensteuererklärung NICHT einzutragen.
    Zuletzt geändert von UserElster; 20.04.2015, 14:45. Grund: Wiedereröffnung
    UserElster
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