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Nun Regelbesteuert

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Nun Regelbesteuert

    Nachdem ich mir das ganze hier durchgelesen habe, muss ich sagen : Geh besser zum Steuerberater...
    Für dich wahrscheinlich unterm Strich viel günstiger. .

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  • stiller
    antwortet
    AW: Nun Regelbesteuert

    Zitat von DiploRe Beitrag anzeigen
    So, nun mein unwissender Senf dazu:
    ich habe einfach mal bei meinem FA angerufen. Dort hat man meinen "Steuerfall" angesehen und mir mitgeteilt, dass ich alle Rechnungen ab Januar 2015 plus 19% USt ausweisen soll und alle Weiteren. Dann soll ich, wie gehabt, Anfang nächsten Jahres meine Steuererklärung incl. USt Erklärung einreichen und gleichzeitig die gesamte USt (die 19%) des Jahres 2015 an das FA überweisen. Ansonsten wird mir ja quartalsweise die ESt abgebucht.
    Hallo und sorry,
    die USt hat mit der abgebuchten ESt nichts zu tun!

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  • DiploRe
    antwortet
    AW: Nun Regelbesteuert

    So, nun mein unwissender Senf dazu:
    ich habe einfach mal bei meinem FA angerufen. Dort hat man meinen "Steuerfall" angesehen und mir mitgeteilt, dass ich alle Rechnungen ab Januar 2015 plus 19% USt ausweisen soll und alle Weiteren. Dann soll ich, wie gehabt, Anfang nächsten Jahres meine Steuererklärung incl. USt Erklärung einreichen und gleichzeitig die gesamte USt (die 19%) des Jahres 2015 an das FA überweisen. Ansonsten wird mir ja quartalsweise die ESt abgebucht.

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  • aporent
    antwortet
    AW: Nun Regelbesteuert

    untrscheide: Umsatzsteuer- V O R A N M E L D U N G (für neu-Unternehmer die ersten 2 Jahre monatlich, dann vierteljährlich) und Umsatzsteuer E R K L Ä R U N G, einmal jährlich nach Ende des Geschäftsjahres

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Nun Regelbesteuert

    Zitat von JamesBondoo7 Beitrag anzeigen
    Ich muss Picard nur insoweit korrigieren, als dass es zwei Grenzen gibt. Wenn ich zu Beginn eines Jahres davon ausgehe, die 17.500,- Euro zu überschreiben, bin ich nicht automatisch Regelbesteuerer. Bei der Prognose ist es die Grenze von 50.000,- Euro. 17.500,- Euro und Prognose gibt es nur im jahr der Neugründung (Umsatz aufs jahr hochgerechnet).
    Jep, sorry, Du hast natürlich Recht, danke !

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Nun Regelbesteuert

    Zitat von DiploRe Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich bin vom FA lt. Steuerbescheid seit 1.1.2015 von Kleingewerblich auf Regelbesteuert eingestuft worden.
    Danke!
    Hallo DiploRe,

    eigentlich hättest du selbst am 01.01.2015 wissen müssen, dass du in 2015 die Kleinunternehmerregelung nicht mehr anwenden kannst -> die Regelung besagt Umsatz des Vorjahres 17.500 nicht überschreiten und im laufenden Jahr 50.000 nicht überschreiten. Wenn du also zum 31.Dezember 2014 abrechnest 17.900 Euro, weißt du als erster, dass die Kleinunternehmerregelung nicht mehr für dich gilt (denn beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein) und schreibst deine Rechnungen ab Januar 2015 mit Umsatzsteuer, dem Finanzamt machst du das deutlich, wenn du das I. Quartal 2015 mit einer Umsatzsteuervoranmeldung einreichst.
    Ansonsten schließe ich mich nur meinen Vorrednern an-> dringender Gang zum Stb.

    Tschüß

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  • JamesBondoo7
    antwortet
    AW: Nun Regelbesteuert

    Also, hier besteht ganz offensichtlich ein grundsätzliches Problem, allein was die Begrifflichkeiten angeht.

    Wenn man in einem Jahr die Grenze von 17.500,- Euro überschreitet, dann ist man im Folgejahr Regelbesteuerer. Soweit richtig.

    Ich muss Picard nur insoweit korrigieren, als dass es zwei Grenzen gibt. Wenn ich zu Beginn eines Jahres davon ausgehe, die 17.500,- Euro zu überschreiben, bin ich nicht automatisch Regelbesteuerer. Bei der Prognose ist es die Grenze von 50.000,- Euro. 17.500,- Euro und Prognose gibt es nur im jahr der Neugründung (Umsatz aufs jahr hochgerechnet). Ansonsten kann ich dir aber nur zustimmen: DiploRe, du brauchst nicht die Hilfe eines Anwenderforums für Steuerprogramme, sondern einen Steuerberater. Anders gibts früher oder später ein böses Erwachen.

    Zur Zahlungsweise bei den USt-Voranmeldungen: Wenn jemand NACH Ablauf von zwei Jahren von der Kleinunternehmerschaft (§ 19 UStG) zur Regelbesteuerung wechselt, dann ist die richtige Zahlungsweise die vierteljährliche. Ich habe kein Vorjahr, an dem ich mich orientieren kann, also zählt der Grundsatz. Und der ist, wie hier schon richtig erwähnt: Vierteljahr.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Nun Regelbesteuert

    Sorry, aber Du brauchst einen Grundkurs im Steuerrecht, den ich Dir hier nicht geben kann und will. Nur so viel:

    Die Voranmeldung ist bis zum 10. des Folgemonats abzugeben. In der Regel kommt in Zeile 26 Dein NETTOumsatz rein und in Zeile 56 die DIR in Rechnung gestellte Umsatzsteuer.

    Die Frage nach der KV stelle doch bitte Deiner Krankenkasse. Ich frage auch nicht meinen Obsthändler nach dem besten Tagesgeldkonto.

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  • DiploRe
    antwortet
    AW: Nun Regelbesteuert

    Das ist ja fast doppelte Buchführung! Ja, und zu welchem Datum muss ich jeweils die USt Voranmeldung machen? Und was kommt da rein? Nur meine Einnahmen? Und: bedeutet das demnach, dass es völlig normal ist, wenn ich außer der Steuer, die mir das FA bei der Jahres USt-Erklärung berechnet hat außerdem noch einmal 19 % von meinem Jahresumsatz abgeben muss? Wenn dem so wäre, worauf muss ich dann KV Beitrag leisten?

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Nun Regelbesteuert

    Weil der Staat zeitnah seine Moneten haben möchte und nicht erst über ein Jahr später. Deswegen gibt es ja auch den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern und nicht die Möglichkeit die "Lohnsteuer" erst nach dem Bescheid zahlen zu müssen.

    Darüber hinaus ist es so, dass Du, wenn Du nach Ablauf des Jahres deinen Abschluss machst, Dir sicher noch das eine oder andere auffällt, was Du nicht in den Voranmeldungen eingebaut hast. Es gibt auch bestimmte Sachverhalte -bei Dir als "Kleiner" vermutlich nicht, aber wo ist die Grenze ?-, bei denen Du erst nach Jahresablauf überhaupt eine vollständig "richtige" Erklärung machen kannst. Z.B. wenn Du Umsätze tätigst, die teilweise den Vorsteuerabzug ausschließen, kannst Du erst nach Jahresende genau sagen, wie hoch der Anteil der Vorsteuern ist, den Du ansetzen darfst.

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  • DiploRe
    antwortet
    AW: Nun Regelbesteuert

    Hallo,

    mir ist der Unterschied zwischen der Voranmeldung und der USt Erklärung nicht klar. Wenn ich alle viertel Jahre eine Voranmeldung abgeben muss, wozu dann noch einmal eine jährliche USt Erklärung? Ist das übertrieben? Warum genügt nicht weiterhin die jährliche USt Erklärung?

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Nun Regelbesteuert

    Zitat von DiploRe Beitrag anzeigen
    In einem anderen Steuerforum hieß es: jeden Monat!?
    Halo,

    in deinem ersten Beitrag schrreibst du :
    wann bzw. wie oft ich nun eine USt Erklärung einreichen muss?
    Die Umsatzsteuererklärung erfolgt EINMAL im Jahr.
    Bei der Voranmeldung ist es etwas anders. (Wurde aber auch schon beantwortet)
    Also was meinst du eigentlich?

    Gruß FIGUL

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  • DiploRe
    antwortet
    AW: Nun Regelbesteuert

    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Ganz offensichtlich ist das ein Fall für einen Steuerberater und hat mit Elster nicht mehr die Bohne zu tun. Allein schon deswegen, eil - wenn ich das richtig verstanden habe- Du für 2014 vom Finanzamt als Regelversteuerer angesehen wirst, obwohl das nicht zwingend so sein muss. Das würde nur dann richtig sein, wenn Du am 01.01.2014 0 Uhr mit einem Umsatz von mehr als 17.500 € gerechnet hast. Wenn das nicht der Fall war, es sich aber dann überraschend so ergeben hat, dann wäre das erst für 2015 so.

    Ich schalte mich hier mit Ausnahme dieser Bemerkung aus. Da Du leider offensichtlich ein Gewerbe eröffnet hast, aber gar keine Ahnung hast, was dahinter steht, habe ich nicht das Gefühl, dass Du alle relevanten Dinge hier postest und das wird mir abgesehen von der fehlenden Befugnis zur Steuerberatung einfach zu heikel, das kann für Dich nur ins Auge gehen.
    Ja, o.k., macht ja nichts. Steuerberater wollen ja auch leben. Obwohl mir ein stark vereinfachtes Steuersystem viel lieber wäre! schlimm genug, dass man als Rentner in Deutschland überhaupt noch arbeiten muss, um sich mal einen Kinobesuch leisten zu können! Ich glaube, ich habe mich auch vertan mit meiner Aussage, dass ich vom FA für 2014 als Regelbesteuert eingestuft wurde. Es muss 2015 heißen! Entschuldigung!
    Schönen Abend noch!
    Ich muss gleich ins Bett gehen, damit ich mit meiner Arthrose morgen früh rechtzeitig aus dem Bett komme....

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Nun Regelbesteuert

    Zitat von DiploRe Beitrag anzeigen
    Keine Ahnung! Ich bin seit 2008 Altersrentner und brauchte jahrelang keine Steuererklärung machen. Da ich mich im Oktober 2013 selbstständig gemacht habe musste ich 2014 wieder mal eine Steuererklärung machen. ESt und USt. Da ich 2013 keine Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit hatte, brauchte ich keine Steuern bezahlen. 2014 hatte ich über 17500 € Einnahmen aus meiner selbstständigen Tätigkeit. So wurde ich vom FA bei der diesjährigen Steuerfestsetzung für das Jahr 2014 als Regelbesteuert eingestuft. Es wurde die Jahressteuer für 2014 mitgeteilt, die in 2 Raten im nächsten halben Jahr in 2 Teilbeträgen abgebucht. Außerdem wurde eine vierteljährliche Vorsteuer festgesetzt, die vierteljährlich abgebucht wird. Auf meine 3stellige Nettorente brauche ich wohl keine Steuern zu bezahlen.
    Ganz offensichtlich ist das ein Fall für einen Steuerberater und hat mit Elster nicht mehr die Bohne zu tun. Allein schon deswegen, eil - wenn ich das richtig verstanden habe- Du für 2014 vom Finanzamt als Regelversteuerer angesehen wirst, obwohl das nicht zwingend so sein muss. Das würde nur dann richtig sein, wenn Du am 01.01.2014 0 Uhr mit einem Umsatz von mehr als 17.500 € gerechnet hast. Wenn das nicht der Fall war, es sich aber dann überraschend so ergeben hat, dann wäre das erst für 2015 so.

    Ich schalte mich hier mit Ausnahme dieser Bemerkung aus. Da Du leider offensichtlich ein Gewerbe eröffnet hast, aber gar keine Ahnung hast, was dahinter steht, habe ich nicht das Gefühl, dass Du alle relevanten Dinge hier postest und das wird mir abgesehen von der fehlenden Befugnis zur Steuerberatung einfach zu heikel, das kann für Dich nur ins Auge gehen.

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  • DiploRe
    antwortet
    AW: Nun Regelbesteuert

    Vierteljährliche Umsatzsteuer. Wann ist dann die jeweilige Abgabefrist, da ich den Vormonatsrechnungsbetrag immer so um den 10. des Folgemonats erhalte.

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