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Steuerbescheid erhalen - Frage zu Abweichung

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  • hias123
    antwortet
    AW: Steuerbescheid erhalen - Frage zu Abweichung

    Hallo zusammen,

    ja sehr aufmerksam Charlie24, der Fehler stammt tatsächlich aus der Übernahme von 2013. Habe die Berechnung jetzt mit JA bei "Frau" durchgeführt und jetzt kommt die Berechnung auf das gleiche Ergebnis:

    Sonderausgaben
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . 8.946
    davon 78 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.978
    abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -4.473
    verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.505 . 2.505
    Beiträge zur Krankenversicherung
    - Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.847
    - Ehefrau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
    Summe Krankenversicherungsbeiträge . . . . . . . 3.847 . . 3.847
    ab Kürzungsbetrag nach
    § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . . . -153
    verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.694
    Beiträge zur Pflegeversicherung
    - Ehemann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 481
    - Ehefrau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
    Summe Pflegeversicherungsbeiträge . . . . . . . . . 481 . . . 481
    Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. . . . . . . . 4.175
    ab Beitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
    ab sonstige steuerfreie Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . 0
    verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.175 . 4.175
    Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . . . 6.680. . . . -6.680


    Vielen lieben Dank an alle die einem Steuerrumwurschtler helfen!!

    Grüße hias

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuerbescheid erhalen - Frage zu Abweichung

    Der Fehler in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand mit NEIN bei der Ehefrau wird wahrscheinlich aus der Datenübernahme von 2013 stammen. Da hatte der TE diesen Fehler (neben anderen) auch schon drin.


    https://www.elster.de/anwenderforum/...enversicherung

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Steuerbescheid erhalen - Frage zu Abweichung

    Auch bei der Frau gehört ja angekreuzt und dann sollte die Elster-Berechnung auch stimmen .

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Steuerbescheid erhalen - Frage zu Abweichung

    Zitat von hias123 Beitrag anzeigen
    @ Kloebi: Meine Frau hat vor den Kindern selbst gearbeitet und die Versicherung läuft, da eine Elternzeit der anderen bis gestern folgte über sie selbst und die Kinder hängen an ihr dran.
    Ich hab den Satz jetzt nicht ganz verstanden. Aber ich vermute mal, dass Deiner Frau in irgendeiner Form die Krankenversicherung von dritter Seite mitfinanziert wird.

    Hast Du jetzt eigentlich schon probiert, was bei der Steuerberechnung rauskommt, wenn Du bei der Frau auch 'Ja' ankreuzt?
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 02.11.2015, 17:32.

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  • hias123
    antwortet
    AW: Steuerbescheid erhalen - Frage zu Abweichung

    @ Piccard77: ElsterFormular

    @ Kloebi: Meine Frau hat vor den Kindern selbst gearbeitet und die Versicherung läuft, da eine Elternzeit der anderen bis gestern folgte über sie selbst und die Kinder hängen an ihr dran.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Steuerbescheid erhalen - Frage zu Abweichung

    Zitat von hias123 Beitrag anzeigen
    Mit welchem Programm arbeitest Du - nur Elster
    Ein derartiges Programm gibt es nicht und hat es nie gegeben. Elster ist ein Modul, das in verschiedenen Programmen und Webdiensten implementiert wird. Damit der Thread passend verschoben werden kann, daher bitte noch einmal: Welches Programm mit Elstermodul nutzt Du ? Elsterformular, das Elsteronlineportal, WISO, xyz ... ?

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Steuerbescheid erhalen - Frage zu Abweichung

    Zitat von hias123 Beitrag anzeigen
    @Charlie24: In der Anlage Vorsorgeaufwand in der Zeile 11 habe ich bei mir JA und bei meiner Frau NEIN angekreuzt.
    Hätte ich bei meiner Frau auch NEIN ankreuzen müssen?
    Wenn deine Frau beitragsfrei bei dir mitversichert ist, zahlt dein Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung auch für deine Frau, also "JA".

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  • hias123
    antwortet
    AW: Steuerbescheid erhalen - Frage zu Abweichung

    @Charlie24: In der Anlage Vorsorgeaufwand in der Zeile 11 habe ich bei mir JA und bei meiner Frau NEIN angekreuzt.
    Hätte ich bei meiner Frau auch NEIN ankreuzen müssen?

    @Piccard777: In den Erläuterungen habe ich folgendes entdeckt: Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen der Ehefrau beträgt vorbehaltlich höherer Beiträge .... nur 1.900 € weil: ....

    Die Krankenkassenbeiträge habe ich in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 12 eingetragen.

    Warum hat Elster bei der Vorabberechnung den pauschalen Abschlag von 4 % also 153 € nicht berücksichtigt?

    Die 770 € habe ich jetzt auch gefunden. Sie bestehen aus (Anlage Vorsorgeaufwand S. 2 Zeile 46): Summe der AN-Beiträge zur Arbeitslosenversicherung lt. Nr 27 der Lohnsteuerbescheinigungen 710 € sowie
    Zeile 50 Haftpflichtversicherung und Familien-Auslandskrankenversicherung 60 €. Warum wurden die 770 € nicht berücksichtigt?

    Zu Deinen letzten Fragen: Was hat das mit Elsterlohn zu tun - Leider in der Eile falsch gepostet.
    Bist du Arbeitgeber, der Lohnabrechnungen für Arbeitnehmer macht - Nein
    Mit welchem Programm arbeitest Du - nur Elster
    Bist Du gesetzlich oder privat krankenversichert - gesetzlich.

    Vielen Dank für Eure Hilfe schon einmal, die mir beim nächsten Mal helfen die Erklärung besser zu machen!!!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuerbescheid erhalen - Frage zu Abweichung

    Wahrscheinlich hast du in der Anlage Vorsorgeaufwand in der Zeile 11 nicht JA, sondern fälschlicherweise NEIN angekreuzt. Damit fällt die Vorausberechnung bei den Sonderausgaben zu hoch aus.

    Die Finanzamtsberechnung erscheint mir richtig! Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen wirken sich nicht mehr aus, da die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits über 3.800,00 € liegen.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Steuerbescheid erhalen - Frage zu Abweichung

    Zunächst einmal: Steht etwas in den Bescheiderläuterungen ?

    Das Finanzamt ist bei den Krankenversicherungsbeiträgen davon ausgegangen, dass Du Anspruch auf Krankengeld hast, und hat den Beitrag daher um den gesetzlich vorgesehenen pauschalen Abschlag von 4 % gekürzt, also 153 €. Wenn Du normaler Arbeitnehmer bist und damit normal sozialversicherungspflichtig, stimmt das natürlich auch. In welcher Zeile hast Du den Angaben zur Krankenversicherung gemacht ?

    Außerdem scheint das Finanzamt 770 € sonstige Vorsorgeaufwendungen nicht berücksichtigt zu haben, stehen idR auf Seite 2 der Anlage Vorsorgeaufwand.

    Und natürlich letzte Frage: Was hat das mit Elsterlohn zu tun ? Bist du Arbeitgeber, der Lohnabrechnungen für Arbeitnehmer macht ? Mit welchem Programm arbeitest Du ? Bist Du gesetzlich oder privat krankenversichert ?
    Zuletzt geändert von Picard777; 01.11.2015, 16:43.

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  • hias123
    hat ein Thema erstellt Steuerbescheid erhalen - Frage zu Abweichung.

    Steuerbescheid erhalen - Frage zu Abweichung

    Hallo zusammen,

    ich habe meine Steuerbescheid 2014 erhalten und habe eine Frage zu einer Abweichungung.
    Ich bin verheiratet, 3 Kinder und meine Frau arbeitet nicht, falls die Infos helfen (Steuerklasse 3).

    Hier die Abweichung:

    1. Sonderausgaben
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . 7.205 . . . . 6.680 . . . . . -525

    Hier die Darstrellung der Sonderausgaben von der Elster Vorabberechnung:

    Sonderausgaben
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . 8.946
    davon 78 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.978
    abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -4.473
    verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.505 . 2.505
    Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . 3.847
    Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . 481
    ab Beitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . . 0
    ab sonstige steuerfreie Zuschüsse . . . . . . . . . 0
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.328. . . 4.328
    weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . 770
    Summe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.098
    davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.700
    Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . . . 7.205. . . . -7.205

    Hier die Bescheiddaten:

    Sonderausgaben
    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Summe der Altersvorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . 8.946
    davon 78 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.978
    abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -4.473
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.505 . . 2.505
    Beiträge zur Krankenversicherung
    - Ehemann/Lebenspartner(in) A . . . . . . . . . . . 3.847
    Summe Krankenversicherungsbeiträge . . . . . . . . . 3.847 . . 3.847
    ab Kürzungsbetrag nach
    §10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG . . . . . . . . . . . -153
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.694
    Beiträge zur Pflegeversicherung
    - Ehemann/Lebenspartner(in) A . . . . . . . . . . . . 481
    Summe Pflegeversicherungsbeiträge . . . . . . . . . . . 481 . . . 481
    Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG . . . . . . . . 4.175
    davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.175
    Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . 6.680 . . . . -6.680

    Ich würde das gerne verstehen!

    Vielen Dank für Eure Hilfe

    MfG hias123
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