Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Büromöbel nachträglich steuerlich geltend machen / abschreiben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Büromöbel nachträglich steuerlich geltend machen / abschreiben

    Guten Tag,

    ich habe Anfang 2014 (März) in unserer Wohnung ein Büro eingerichtet (Regal/Schreibtisch) - war auch nicht so teuer (komplett ca. 250€).
    Seit Anfang 2015 bin ich nun im Homeoffice. Kann ich die Kosten (oder Kostenanteile) der Möbel noch irgendwie geltend machen, obwohl sie in der Lohnsteuer 2014 nicht auftauchen?

    Würde mich freuen wenn mir hier jemand helfen könnte.

    Liebe Grüße
    Q.

    #2
    AW: Büromöbel nachträglich steuerlich geltend machen / abschreiben

    Was ist denn die

    Zitat von Questioner Beitrag anzeigen
    Lohnsteuer 2014
    ?

    Wenn Du für 2014 noch keine Einkommensteuererklärung abgegeben hast dann kannst Du das sicher noch nachholen.

    Kommentar


      #3
      AW: Büromöbel nachträglich steuerlich geltend machen / abschreiben

      Die Ausgaben sind 2014 angefallen und nicht 2015. Ob du wir wegen der paar Euro eine Büromöbel-AfA über 13 Jahre antun willst?

      Im Übrigen keine Frage von ElsterFormular
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Büromöbel nachträglich steuerlich geltend machen / abschreiben

        Ich meine natürlich die Einkommensteuererklärung 2014.
        Die habe ich natürlich schon gemacht. Jedoch habe damals die Büromöbel nicht angegeben, da ich ja auch 2014 weder Büro noch Möbel beruflich genutzt habe.
        ____
        Nachrtrag:
        Ah ok, Danke!!! D.h. ich müsste die Büromöbel dann abschreiben... Nein das lohnt sich natürlich sicher nicht. Dann halt Pech gehabt.

        Wo gehören solche Fragen dann hin? Oder bietet dieses Forum gar kein Raum für steuerliche Fragen?

        LG
        Q.
        Zuletzt geändert von Questioner; 17.01.2016, 17:18.

        Kommentar


          #5
          AW: Büromöbel nachträglich steuerlich geltend machen / abschreiben

          Wie bereits geschrieben, für 2015 kannst du nur die AfA geltend machen, das sind sage und schreibe 19,00 € Werbungskosten, die auch nur etwas bringen, wenn du bei den Werbungskosten insgesamt über 1.000,00 € kommst.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Büromöbel nachträglich steuerlich geltend machen / abschreiben

            Ah ok, Danke!!! D.h. ich müsste die Büromöbel dann abschreiben... Nein das lohnt sich natürlich sicher nicht. Dann halt Pech gehabt.

            Wo gehören solche Fragen dann hin? Oder bietet dieses Forum gar kein Raum für steuerliche Fragen?

            Aber vielen Dank für die Beantwortung!!!

            LG
            Q.

            Kommentar


              #7
              AW: Büromöbel nachträglich steuerlich geltend machen / abschreiben

              Hallo,

              >>>Ah ok, Danke!!! D.h. ich müsste die Büromöbel dann abschreiben...

              Nein, müsstest du nicht, ist ja geringwertig.

              Dein Problem ist aber, dass du die Möbel offenbar privat gekauft hat. Google mal ein bisschen nach "Arbeitszimmer absetzen", dann wirst du vielleicht erkennen, was das heißt.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                AW: Büromöbel nachträglich steuerlich geltend machen / abschreiben

                Vor allen Dingen hat er sie 2014 gekauft und da hilft ihm GwG gar nichts, weil er sie damals nicht beruflich genutzt hat!

                Mit dem Restwert einbringen könnte er sie ab 2015 schon noch, jetzt braucht er sie ja beruflich, er hat ja offenbar nur noch sein Homeoffice als Arbeitsstätte

                https://www.elster.de/anwenderforum/...genen-Standort
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Büromöbel nachträglich steuerlich geltend machen / abschreiben

                  Ich bin für die Hilfe hier sehr dankbar, obwohl das Forum ja nicht dafür gedacht ist.

                  Müsste ich die Möbel jetzt also abschreiben oder könnte ich auch den Restwert der Möbel bestimmen und vollständig 2015 absetzen?

                  Also abschreiben lohnt sich ja definitv nicht. Wenn sich aber ohne großen Aufwand ein paar Euros sparen lassen hätte ich da nichts dagegen :-)

                  LG
                  Q.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Büromöbel nachträglich steuerlich geltend machen / abschreiben

                    Zitat von Questioner Beitrag anzeigen
                    IWenn sich aber ohne großen Aufwand ein paar Euros sparen lassen hätte ich da nichts dagegen :-)

                    LG
                    Q.
                    Für Steuersparmodelle sind Steuerberater zuständig-
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X