Hallo zusammen,
Hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.
Ich bin Angestellt, gehöre aber als Tierärztin dem Versorgungswerk anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung an.
Mein letzter Arbeitgeber hat die Beiträge immer direkt an das Versorgungswerk abgeführt, sodass die Beiträge direkt im Lohnsteuernachweis ausgewiesen war.
Nun habe ich den Arbeitgeber gewechselt. Dieser überweist mir nun jeden Monat den Arbeitgeberzuschuss zum Versorgungswerk und ich überweise dann den Arbeitgeber- + meinen Arbeitnehmeranteil an das Versorgungswerk.
Einzutragen sind die Beiträge, denke ich, in Zeile 5 Anlage Versorgungsaufwendungen, aber trage ich dort nun Arbeitgeber + Arbeitnehmernnteil (also das was ich überwiesen habe) oder nur die Hälft, also nur den Arbeitnehmeranteil ein?
Vielen Dank schonmal für jede Antwort
Beste Grüße
Hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.
Ich bin Angestellt, gehöre aber als Tierärztin dem Versorgungswerk anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung an.
Mein letzter Arbeitgeber hat die Beiträge immer direkt an das Versorgungswerk abgeführt, sodass die Beiträge direkt im Lohnsteuernachweis ausgewiesen war.
Nun habe ich den Arbeitgeber gewechselt. Dieser überweist mir nun jeden Monat den Arbeitgeberzuschuss zum Versorgungswerk und ich überweise dann den Arbeitgeber- + meinen Arbeitnehmeranteil an das Versorgungswerk.
Einzutragen sind die Beiträge, denke ich, in Zeile 5 Anlage Versorgungsaufwendungen, aber trage ich dort nun Arbeitgeber + Arbeitnehmernnteil (also das was ich überwiesen habe) oder nur die Hälft, also nur den Arbeitnehmeranteil ein?
Vielen Dank schonmal für jede Antwort
Beste Grüße