Hallo,
ich habe folgende Frage:
Für meine Steuer 2015 sind in meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2015 sind in Feld 17 = 349,68 Euro (für die reinen geleisteten Arbeitstage) stehen. Mein Arbeitgeber hat für Krankheits- und Urlaubstage anteilig die Karte nicht erstattet.
Ich habe entsprechend in der Erklärung in Anlage N, Zeile 39 = 350,00 eingetragen.
Ich hatte allerdings einen Gesamtaufwand für die Fahrkarten von 437,00 Euro.
Wie trage ich bei "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" die Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Anlage N,Zeile 35) ein oder lasse ich das Feld frei?
Meine Ideen waren den Gesamtaufwand von 437,00 Euro einzutragen, weil in Zeile 39 der steuerfreie gegenwert steht, nur 123,00 Euro einzutragen die nicht steuerfrei erstattet wurden oder das Feld frei zu lassen.
Was ist hier richtig. Bitte um korrekte Hilfe.
Vielen Dank.
ich habe folgende Frage:
Für meine Steuer 2015 sind in meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2015 sind in Feld 17 = 349,68 Euro (für die reinen geleisteten Arbeitstage) stehen. Mein Arbeitgeber hat für Krankheits- und Urlaubstage anteilig die Karte nicht erstattet.
Ich habe entsprechend in der Erklärung in Anlage N, Zeile 39 = 350,00 eingetragen.
Ich hatte allerdings einen Gesamtaufwand für die Fahrkarten von 437,00 Euro.
Wie trage ich bei "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" die Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Anlage N,Zeile 35) ein oder lasse ich das Feld frei?
Meine Ideen waren den Gesamtaufwand von 437,00 Euro einzutragen, weil in Zeile 39 der steuerfreie gegenwert steht, nur 123,00 Euro einzutragen die nicht steuerfrei erstattet wurden oder das Feld frei zu lassen.
Was ist hier richtig. Bitte um korrekte Hilfe.
Vielen Dank.
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