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voweggenommene Werbungskosten Vermietung in Anlage V

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    voweggenommene Werbungskosten Vermietung in Anlage V

    Ich möchte Werbungskosten (Finanzierungskosten) für eine Eigentumswohnung, die erst gebaut wird, bereits für 2014 als vorweggenommene Werbungskosten absetzen. Wo kann ich diese eintragen? Trotzdem in Anlage V? Da steht ja eigentlich ganz klar drauf "Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück".

    Danke für Hilfe!
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