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Steuererklärung Rückwirkend

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    Steuererklärung Rückwirkend

    Hallo Zusammen,
    bis zu welchem Jahr kann ich in diesem Jahr noch eine Steuererklärung abgeben? Für 2011 oder für 2012?
    Oder kann das nur über einen Steuerberater erfolgen, weil evtl. Fristen abgelaufen sind.
    Wir, mein Mann und ich, wurden noch nie aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben, haben aber für 2015 eine abgegeben, für die Jahre davor aber noch nicht.
    Fast vergessen, wir haben beide die Steuerklasse 4
    Vielen Dank für die Hilfe
    LG,
    Holzinchen
    Zuletzt geändert von ; 21.12.2016, 21:44.

    #2
    AW: Steuererklärung Rückwirkend

    Bis zum Jahr 2012 zurück geht das bei einer Antragsveranlagung nur noch bis zum 31.12.2016.

    Jahre vor 2012 könnten nur dann noch erklärt werden, wenn für diese Jahre die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung vorliegen würden, z. B. Steuerklassenkombination III/V oder Bezug bestimmter Lohnersatzleistungen usw.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuererklärung Rückwirkend

      Danke schön Charlie24

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        #4
        AW: Steuererklärung Rückwirkend

        Hallo holzinchen,

        wenn ihr eine Pflichtveranlagung gewesen wärt, dann hätte das Finanzamt euch schon längst aufgefordert die vergangenen Jahre einzureichen.

        Tschüß

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          #5
          AW: Steuererklärung Rückwirkend

          Sollte so sein, 1:1 darauf zu schließen würde ich allerdings nicht, sei es, weil der Auswertungslauf erst morgen stattfindet, sei es weil das Ergebnis voraussichtlich trotzdem 0 ist, sei es weil etwas schiefgelaufen ist ...
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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