AW: Formular Unterhalt: Berechnung und Eintragung
Ich habe jetzt mal eine Rente von 2.000 € mit einem steuerpflichtigen Anteil von 1.000 € eingetragen und kann keine Berechnungsfehler feststellen.
Von dem steuerpflichtigen Anteil werden automatisch 102 € als Werbungskostenpauschale abgezogen, von den anderen 1.000 € zieht die Vorausberechnung pauschal 180 € ab.
Wo soll da jetzt der Fehler sein?
Von den anrechenbaren Bezügen werden die damit zusammenhängenden Aufwendungen abgezogen, mindestens aber ein Pauschbetrag von 180 €
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWarum soll der steuerlich nicht erfasste Teil einer Rente nicht zu den Bezügen gehören?
http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anz...19486_33a___1/
Das kann ich so auch in dem Formular eintragen, es wird aber nicht mitgerechnet... und genau dies ist das Problem und nicht die frage, ob es nun so gilt oder nicht.
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Warum soll der steuerlich nicht erfasste Teil einer Rente nicht zu den Bezügen gehören?
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWarum soll das ein Fehler sein? Die gesamte Rente steht doch nach Abzug von eventuellen Werbungskosten und eventuell anfallenden Steuern auch für den Lebensunterhalt zur Verfügung und nicht nur der steuerpflichtige Teil.
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Ebenso berücksichtigt das Programm nicht einen lediglich zu versteuernden Anteil einer Waisenrente, sondern zieht die komplette Rente ab. Liegt hier ein Fehler im Berechnungsmodul von Elster Formular vor?
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Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigenDer anrechnungsfreie Betrag wird nirgends eingegeben, da dieser vom Programm berücksichtigt wird.
Zu der Eintragung der Werbungskosten bzw. Kostenpauschale schau dir mal die Zeilen 45 - 51 der Anlage Unterhalt an. Dort wird eigentlich alles abgefragt.
Der Werbungskosten-Pauschbetrag ist auch nicht das Problem, sondern die Kostenpauschale. In welches Feld soll diese dann dann?
Die 624€ werden bei mir eben nicht in der Proberechnung von Elsterformular berücksichtigt. Das war der Hintergrund meiner Frage hier. So weit war ich ja auch schon gedanklich. Ebenso berücksichtigt das Programm nicht einen lediglich zu versteuernden Anteil einer Waisenrente, sondern zieht die komplette Rente ab. Liegt hier ein Fehler im Berechnungsmodul von Elster Formular vor?
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AW: Formular Unterhalt: Berechnung und Eintragung
Der anrechnungsfreie Betrag wird nirgends eingegeben, da dieser vom Programm berücksichtigt wird.
Zu der Eintragung der Werbungskosten bzw. Kostenpauschale schau dir mal die Zeilen 45 - 51 der Anlage Unterhalt an. Dort wird eigentlich alles abgefragt.
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Formular Unterhalt: Berechnung und Eintragung
Für meine Verlobte, die ich entsprechend unterstütze, habe ich das Formular Unterhalt ausgefüllt. Das ganze habe ich manuell mit dem bekannten Werk "Steuertipps für..." manuell gerechnet und soweit ist auch alles plausibel. Nun kommt Elster Formular ins Spiel und ich habe folgende Fragen:
1. Die Pauschale für anrechnungsfreie Bezüge von 624€: Wo trage ich diese ein? Ich habe kein Feld und ging davon aus, dass Elster Formular diese dann ggf. von alleine abzieht. Aber dies ist mitnichten so. Wie macht ihr das?
2. Die anzurechnenden Bezüge dürfen in unserem Fall um 180€ gekürzt werden. Wo trage ich dies ein? Bei Einkünften kann ich Werbungskosten abziehen, aber das ist ja nun definitiv das falsche Feld (hier kommen nur die 102€ Pauschale rein).
Ich beziehe mich jeweils auf die Werte, die u.a. auch hier aufgelistet sind in der Beispielrechnung:
https://www.steuern.de/unterhaltszahlungen.html (180€ bzw. 624€)
Viele Grüße
SebastianStichworte: -
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