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Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

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    antwortet
    AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo,

    nun ja solche Erfahrungen mögen sich dann eben auch in manchen Umfragen über die Kundenfreundlichkeit des jeweiligen Finanzamtes niederschlagen -> obwohl man eben dabei berücksichtigen muss, solche Charakterstärken oder -schwächen sind nicht berufsbezogen, die findet man überall.

    Tschüß
    und haben doch elektronisch noch weniger gemein:

    Dies ist ein maschinelles Schreiben und ist ohne Unterschrift gültig!

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

    Hallo,

    nun ja solche Erfahrungen mögen sich dann eben auch in manchen Umfragen über die Kundenfreundlichkeit des jeweiligen Finanzamtes niederschlagen -> obwohl man eben dabei berücksichtigen muss, solche Charakterstärken oder -schwächen sind nicht berufsbezogen, die findet man überall.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

    Wenn sie ihren Fehler eingeräumt und sich sogar entschuldigt hat, dann ist das ja erfreulich. Das fällt nämlich manchen Sachbearbeitern/innen nach meiner Erfahrung immer noch schwer.

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  • Friedel17
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

    Kurzes Update:

    Gestern hab ich nun ein Schreiben von der guten Frau erhalten.

    Ihr sei ein Fehler unterlaufen und Sie entschuldigt sich.

    Also alles geklärt.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Kann sie das denn begründen? § 19 Abs. 1 Satz 1 ist ja eigentlich eindeutig.
    Hallo Friedel17,

    mit deinen konkreten Zahlen aus 2015 bist du in 2016 ein klarer Fall für den Kleinunternehmer, ab 2017nicht mehr, weil dann das Vorjahr nicht mehr unter 17.500 liegt, aber das weißt du ja selbst.

    Tschüß

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  • Friedel17
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

    Nein, das konnte sie nicht wirklich. Außer das es so ist weil sie es sagt das es so ist.

    Vor allem hat sie beim vorliegenden Schreiben die Jahreszahl 2016 mit 2015 vertauscht und das Wort -nicht- vergessen.
    Auf den Sachverhalt angesprochen meinte sie, ein Steuerberater wisse schon wie sie das meint
    Übrigens meinte sie noch das es so etwas wie ein Rumpfjahr gar nicht gibt...kein Kommentar.

    Ich hatte heute Mittag ein Gespräch mit einem Steuerberater. Dieser sieht die Angelegenheit so wie ich und die Forenmitglieder.
    Erstmal abwarten und wenn ein Schreiben kommt einen Widerspruch einlegen.
    Danach sollte die Angelegenheit an eine höhere Stelle/andere Person mit mehr Sachverstand verwiesen werden, so das es zur Klärung kommt.


    "Überschreiten Sie im zweiten Jahr die 17.500-Euro-Grenze, unterliegen Sie ab dem dritten Jahr automatisch der Regelbesteuerung. Das unerwartete Überschreiten der 50.000-Euro-Grenze zieht keine rückwirkenden Konsequenzen nach sich.
    Ganz gleich, ob im Vorjahr die 17.500- oder die 50.000-Marke überschritten wurde: Der automatische Übergang zur Regelbesteuerung tritt auch dann ein, wenn Sie ganz sicher sind, im dritten Jahr wieder unter der 17.500-Euro-Grenze zu bleiben!"

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

    Zitat von Friedel17 Beitrag anzeigen
    Leider meinte die gute Frau soeben, dass für das Jahr 2016 die Kleinunternehmerbesteuerung nicht mehr vorliegt
    Kann sie das denn begründen? § 19 Abs. 1 Satz 1 ist ja eigentlich eindeutig.

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  • XaverWdg
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

    Viel Erfolg

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  • Friedel17
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

    Nein, das möchte ich nicht. Vielleicht haben zukunftige Kleinunternehmer ähnliche Probleme, diese würde ich gerne auf dem Laufenden halten wollen.

    Ich habe mir mal einen Termin beim Steuerberater gegönnt.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

    Wenn du das so hinnehmen willst, ist das deine Sache!

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  • Friedel17
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

    Leider meinte die gute Frau soeben, dass für das Jahr 2016 die Kleinunternehmerbesteuerung nicht mehr vorliegt und ich 3512€ an Steuern nachzuzahlen hätte. Aber im Gegenzug ist es mir möglich die Vorsteuer vom Jahr 2016 geltend zu machen.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

    Der Bruttoumsatz 2015 gehört in Zeile 33 und der Bruttoumsatz 2016 dann in Zeile 34 erklärt. Das ist korrekt!

    Ein formeller Einspruch wird das nicht werden, du hast ja keinen Bescheid bekommen, sondern nur eine Aufforderung. Wenn das telefonisch nicht abklärbar ist, musst du eben freundlich schreiben.

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  • Friedel17
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

    Also ist es prinzipiell richtig, dass ich den Umsatz von 22000€, im Jahr 2016, in das Feld - Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG) - Zeile 34 -eintrage?

    Ja, da werde ich einen Einspruch einlegen müssen.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

    Ich dachte die Frage bezieht sich auf das ElsterFormular, da es nun zu wissen gilt in welche Zeile der Umsatz eingetragen werden muss?
    Wenn das Finanzamt nicht richtig liegt, wirst du dich ja wohl der Aufforderung zur Abgabe einer berichtigten Erklärung widersetzen. Das hat mit ElsterFormular ja nichts zu tun.

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  • Friedel17
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Ich meinte nicht die Rechnungen aus dem Jahr aus dem Jahr 2016, ich dachte, du hättest auch noch 2017 bis jetzt ohne Steuerausweis abgerechnet.

    Da deine Prognose für 2015 nicht falsch war und du 2016 auch unter dem oberen Grenzwert von 50.000 € liegst, fällt die Kleinunternehmerregelung für dich m. E. erst ab 2017 weg.



    Dennoch hat deine Frage nichts mit ElsterFormular, sondern betrifft Steuerrecht!
    Genau, so ist das korrekt.

    Ich dachte die Frage bezieht sich auf das ElsterFormular, da es nun zu wissen gilt in welche Zeile der Umsatz eingetragen werden muss?

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