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Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

    Also sollen jetzt 1287 Rechnungen nachträglich korrigiert werden?
    Vorsteuerabzug habe ich in den jahren 2015 und 2016 nicht an Anspruch genommen, da ich Kleinunternehmer war.
    Ich meinte nicht die Rechnungen aus dem Jahr aus dem Jahr 2016, ich dachte, du hättest auch noch 2017 bis jetzt ohne Steuerausweis abgerechnet.

    Da deine Prognose für 2015 nicht falsch war und du 2016 auch unter dem oberen Grenzwert von 50.000 € liegst, fällt die Kleinunternehmerregelung für dich m. E. erst ab 2017 weg.



    Dennoch hat deine Frage nichts mit ElsterFormular, sondern betrifft Steuerrecht!

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  • Friedel17
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo Friedel17,
    wann hast du 2015 angefangen ?
    Die 17.500 Euro sind eine Jahressumme, wenn du 2015 z.Bsp. im November angefangen hast, wären die Voraussetzungen schon 2016 weggefallen. Weil die Hochrechnung für 2015 schon 24.000 Euro ergibt.
    Der § 19 UStG sagt ja Umsatz des Vorjahres unter 17.500 Euro und das passt dann schon nicht mehr in 2016.
    Und dann hätte das Finanzamt recht.

    Tschüß
    Vielen Dank erstmal für die Antwort!

    Das Rumpfwirtschaftsjahr 2015 ging von 01.02.2015-31.12.2015 (Umsatz 4000€).
    Wirtschaftsjahr 2016 komplett (Umsatz 22000€).

    @Charlie24

    Also sollen jetzt 1287 Rechnungen nachträglich korrigiert werden?
    Vorsteuerabzug habe ich in den jahren 2015 und 2016 nicht an Anspruch genommen, da ich Kleinunternehmer war.

    Der Übergang von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung kann doch so nicht beabsichtigt werden?


    Mir geht es darum zu verstehen warum der Umsatz von 22000 im jahr 2016 nicht mehr in das Feld - Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG) - Zeile 34 - eingetragen werden darf? Und wo im Formular der Umsatz nun eingetragen werden muss?

    Das Jahr 2017 wird steuerlich normal behandelt, mit Vorsteuer und Umsatzsteuer (+ Quartalsmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldungen)

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

    Das Forum hier behandelt Themen der elektronischen Steuererklärung, es kann und darf hier keine Steuerberatung leisten!

    Also wende dich an einen Steuerberater oder recherchiere selbst im Umsatzsteuerrecht unter den Suchbegriffen:

    Rechnungen wegen Wegfall der Kleinunternehmerregelung nachträglich korrigieren

    und befasse dich auch mit dem Thema Vorsteuerabzug, den du ja als Kleinunternehmer auch nicht in Anspruch nehmen konntest.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

    Hallo Friedel17,
    wann hast du 2015 angefangen ?
    Die 17.500 Euro sind eine Jahressumme, wenn du 2015 z.Bsp. im November angefangen hast, wären die Voraussetzungen schon 2016 weggefallen. Weil die Hochrechnung für 2015 schon 24.000 Euro ergibt.
    Der § 19 UStG sagt ja Umsatz des Vorjahres unter 17.500 Euro und das passt dann schon nicht mehr in 2016.
    Und dann hätte das Finanzamt recht.

    Tschüß

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  • Kleinunternehmer: berichtigte Umsatzsteuererklärung 2016

    Schönen guten Tag,
    ich bin 2015 umsatzsteuerrechtlich als Kleinunternehmer gestartet und dies wurde auch im Jahr 2016 fortgeführt.

    Umsatz 2015 = 4000€ (Zeile 33; Umsatz im Kalenderjahr 2015)
    Umsatz 2016 = 22000€ (Zeile 34; Umsatz im Kalenderjahr 2016)

    Nun erhielt ich ein schreiben mit der Aufforderung zur Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuerjahreserklärung.

    Mir wurde nun von der Sachbearbeiterin im Finanzamt gesagt, ich solle nun den Nettoumsatz von 18487€ (22000/1,19) in Steuerpflichtige Umsätze eintragen.
    Wenn ich dies nun so mache, muss ich aber eine Steuernachzahlung von 3513€ leisten.

    Über einen Tipp würde ich mich sehr freuen. Vermutlich werde ich die Sachbearbeiterin Ende der Woche noch einmal anrufen.
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